Bezirksamt Neukölln beschließt Zielvereinbarung zur Optimierung von Transferkostensteuerung und Personalausstattung im Sozialbereich

Pressemitteilung vom 27.05.2026

Das Bezirksamt Neukölln hat am 12. Mai 2026 die Unterzeichnung der Zielvereinbarung zur Optimierung der Transferkostensteuerung und der Personalausstattung im Sozialbereich (ZV Soz) beschlossen. Ziel der Vereinbarung ist eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Ämter für Soziales angesichts steigender Fallzahlen und krisenhafter Entwicklungen sowie eine fortgesetzte, transparente Steuerung von Transferkosten.

Neben fachlichen Vereinbarungen, die auch eine Steuerung der Transferkosten beinhalten, ist aus bezirklicher Sicht vor allem die Festlegung verbindlicher Aktenraten entscheidend.

Bezirksstadtrat Hannes Rehfeldt, Soziales und Gesundheit: „Wie viel muss ein Sachbearbeiter in der Grundsicherung leisten? Welche Fallzahl kann ein Beschäftigter in der Sozialen Wohnhilfe ertragen? Diese Fragen sind bisher durch das Land Berlin nicht beantwortet. Die Zielvereinbarung wird darauf eine Antwort geben und damit auch den notwendigen Personalbedarf ermitteln. Sie ist damit die konkreteste Perspektive für die Berliner Ämter für Soziales seit vielen Jahren.“

Die Vereinbarung spiegelt den Umstand wider, dass finanzielle Mittel durch die Landesebene bislang nicht in ausreichendem Maße bereitgestellt wurden. Die in der Zielvereinbarung enthaltene Regelung geht über den Status Quo allerdings nicht hinaus: die Bezirke sind selbst für die Prioritätensetzung bei der Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Personalressourcen zuständig. Dabei ist allen Beteiligten klar, dass eine Verlagerung von Personal aus anderen Bereichen wie dem Bürgeramt, dem Jugendamt oder dem Wohnungsamt nicht möglich ist.

Das Bezirksamt Neukölln hat daher beschlossen im Rahmen der Unterzeichnung der als Anlage beigefügten Zielvereinbarung zur Optimierung Transferkostensteuerung und Personalausstattung Soziales (ZV Soz) folgende Protokollnotiz vorzunehmen:

„Die Bezirke erkennen die Bemühungen zur Festlegung von Zielaktenraten als wichtigen und notwendigen Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Ausstattung der Ämter für Soziales an, die eine Entlastung der Beschäftigten mit der Sicherung des sozialstaatlichen Leistungsversprechens für leistungsberechtigte Berlinerinnen und Berliner verbindet. Die Bezirke weisen auf eine notwendige gesamtstädtische Umsetzungsverantwortung hin. Die Umsetzung der erkannten Personalbedarfe kann in Kenntnis der ämterübergreifend bestehenden Finanzierungs- und Ausstattungsnotwendigkeiten nicht allein durch bezirkliche Prioritätensetzungen erfolgen. Daraus folgt, dass die geschlossene Zielvereinbarung nur ein Auftakt für weitere konkrete Schritte ist, die das Ziel haben, die im Rahmen der Personalkennzahlermittlung erkannten Bedarfe schrittweise bis 2032 in gesamtstädtischer Umsetzungsverantwortung zu erfüllen.“

Dieser Protokollnotiz hat sich die Mehrheit der übrigen Bezirke angeschlossen.

Die Zielvereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2027 und verlängert sich automatisch, sofern keine Vertragspartei sechs Monate vor Ablauf der Frist eine Änderungsnotwendigkeit geltend macht.