Neukölln kauft Haus in der Jansastraße 12 vor

Pressemitteilung vom 20.11.2025

Das Bezirksamt Neukölln hat sein Vorkaufsrecht für das Haus Jansastraße 12 ausgeübt. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND soll das Haus mit 22 Wohnungen in ihren Bestand übernehmen. Der ursprüngliche Käufer hat die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt.

Der Vorkauf begründet sich mit erheblichen Verstößen gegen die Regelungen des Milieuschutzes. So sind Wohnungen ohne Genehmigung und in nicht zulässiger Weise baulich verändert worden. Andere Wohnungen werden ebenfalls unzulässig zur Beherbergung und in anderer Art gewerblich genutzt. Die Schwere der Verstöße wie auch die Anzahl rechtfertigen die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr:
„Ich freue mich über die Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Vorkauf sendet ein wichtiges Zeichen an den Markt: Häuser kaufen, illegal umbauen und dann gewerblich vermieten, funktioniert in Neukölln nicht. Mein Dank gilt den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Finanzen, der STADT UND LAND, die nun das Haus wieder auf Vordermann bringen und regulär vermieten wird und den Mitarbeiter*innen im Bezirksamt, die mit hohem Engagement die Ausübung des Vorkaufsrechts ermöglicht haben.“

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 ist die Zahl der Fälle in denen das Vorkaufsrecht noch ausgeübt werden kann eng begrenzt. Das Bezirksamt Neukölln nutzt diese Möglichkeiten konsequent. So konnte in Neukölln im Jahr 2023 zum ersten Mal seit dem Urteil wieder ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden. In diesem Jahre wurde eine Abwendungsvereinbarung mit einem Käufer unterzeichnet. Jeder Fall muss sehr aufwendig geprüft werden, damit das Verfahren rechtssicher abgeschlossen werden kann.