Das Bezirksamt Neukölln startet Haushaltsbefragungen zum Milieuschutz in drei sozialen Erhaltungsgebieten
Pressemitteilung vom 11.11.2025
2020 wurden vom Bezirksamt Neukölln drei soziale Erhaltungsgebiete festgesetzt: Gropiusstadt, Germaniapromenade und Britz. Das Bezirksamt überprüft nun erstmalig mitHaushaltsbefragungen, ob die Voraussetzungen für die Erhaltungsgebiete weiterhin vorliegen. Mitte November werden in diesem Zusammenhang insgesamt 9.500 Fragebögen an zufällig ausgewählte Haushalte in den drei Gebieten verschickt. Das Bezirksamt möchte Informationen zur dortigen Wohn- und Lebenssituation ermitteln. Dies ist u.a. erforderlich, um den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung rechtssicher zu begründen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden um Ihre Mitwirkung gebeten.
Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument aus dem Baugesetzbuch. Mit dem sozialen Erhaltungsrecht soll die Wohnbevölkerung in einem Erhaltungsgebiet vor Verdrängungsprozessen geschützt werden. Verdrängungsprozesse können vor allem durch bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Zu solchen Maßnahmen zählen zum Beispiel besonders aufwändige, wohnwerterhöhende Modernisierungsarbeiten, die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnräumen/Wohnungen, die Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder Ferienwohnungen, der Abriss von Wohngebäuden unddie Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
In sozialen Erhaltungsgebieten werden u. a. Modernisierungen sozial verträglich und behutsam umgesetzt, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern und negative städtebauliche Folgen zu vermeiden. Das können zum Beispiel die Veränderung der Nachfrage nach öffentlicher Infrastruktur, wie Kindertagesstätten oder Schulen, oder Probleme hinsichtlich der Wohnraumversorgung sein.
Wie laufen die Haushaltsbefragungen ab?
Das Bezirksamt Neukölln hat die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Zufällig ausgewählte Haushalte der drei sozialen Erhaltungsgebiete erhalten Mitte November 2025 Post vom Bezirksamt. Neben einem Anschreiben und Informationen zum sozialen Erhaltungsrecht erhalten die Haushalte einen Fragebogen. Der Fragebogen kann schriftlich ausgefüllt und per Rückumschlag kostenfrei an die LPG mbH zurückgesandt werden. Alternativ können die angeschriebenen Haushalte auch online an der Befragung teilnehmen. Die entsprechende Webseite und ein Zugangscode sind auf dem Fragebogen zu finden. Im Internet lässt sich der Fragebogen auch auf Englisch ausfüllen.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. e der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 30 c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert und die Fragebögen nach Abschluss der Untersuchung sachgerecht vernichtet.
Was wird genau untersucht?
Mit der Befragung werden haushaltsbezogene Daten (zum Beispiel Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit), wohnungsbezogene Informationen (zum Beispiel Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe) und nachbarschaftsbezogene Aspekte (zum
Beispiel die Nutzung von sozialen Einrichtungen sowie das nachbarschaftliche Zusammenleben) erhoben.
Wenn Sie mehr Informationen zur Untersuchung benötigen, können Sie sich gern an das Bezirksamt Neukölln oder die LPG mbH wenden:
Milieuschutz Bezirksamt Neukölln:
Tel.: 030 90239 2163 oder E-Mail .
Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG)
Tel.: 030 816 16 03 96 oder E-Mail.