Eingeschränkte Sprechzeiten für das Sachgebiet Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungsgesetz im Amt für Soziales Neukölln

Pressemitteilung vom 18.07.2025

Vom 1. August bis 30. November 2025 sind die persönlichen Sprechzeiten für das Sachgebiet Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungsgesetz (Soz 21) im Amt für Soziales eingeschränkt.

Eine persönliche Vorsprache ist in dieser Zeit nur in folgenden Fällen möglich:
- bei akuter Mittellosigkeit
- bei akuter Wohnungs- oder Obdachlosigkeit
- bei Kostenübernahmen für ordnungsrechtlich zugewiesene Unterkünfte
- bei drohenden Leistungseinschränkungen wegen Beitragsrückständen bei der Krankenkasse
- mit einem Termin beim Sachgebiet Soz 21 (nachzuweisen durch Vorlage eines von Soz 21 ausgestellten Terminzettels)

Die eingeschränkten Sprechzeiten sind erforderlich geworden, um die hohe Anzahl an offenen Fällen besser zu bewältigen und die Mitarbeitenden im Sachgebiet Soz 21 zu entlasten. Hintergrund sind ein hoher Krankenstand, hohe Fallzahlen und eine teilweise erhebliche psychische Belastung durch wiederkehrende Übergriffe auf die Beschäftigten.

Ihre Anliegen können Sie per E-Mail, postalisch oder telefonisch beim Amtes für Soziales vorbringen. Sie werden schnellstmöglich bearbeitet.

Erreichbarkeit per E-Mail Die E-Mail-Adressen der Arbeitsgruppen des Sachgebiets Soz 21 lauten:

Ist Ihnen nicht bekannt, welche Arbeitsgruppe für Sie zuständig ist, richten Sie bitte Ihre E-Mail an diese Adresse.

Erreichbarkeit per Briefpost
Postanschrift:
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Soz 21
12040 Berlin

Die Hausbriefkästen befinden sich am Haupteingang des Dienstgebäudes Donaustraße 89 und am Haupteingang des Rathauses Neukölln, Karl-Marx-Straße 83.

Telefonische Erreichbarkeit
Ist Ihnen die Durchwahlnummer des für Sie zuständigen Sachbearbeiters nicht bekannt, oder können ihn nicht erreichen, wählen Sie bitte eine der folgenden Nummern: 030 90239 -4926/ -4927/ -4929

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier.