Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Verkehrsberuhigung im Reuterkiez
Pressemitteilung vom 18.06.2025
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 16. Juni 2025 in einem Eilverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, dass die Umsetzung des Verkehrskonzepts Reuterkiez rechtmäßig erfolgt ist. Die angegriffenen Einzelmaßnahmen sind im Rahmen eines Gesamtkonzepts mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und der Verringerung der Unfallzahlen erfolgt.
Die Umsetzung des Verkehrskonzepts für den Reuterkiez ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr. Eine bezirkliche Auswertung der polizeilichen Unfallstatistiken ergab, dass die Zahl der Unfälle nach Umsetzung der Maßnahmen Ende 2023 deutlich zurückgegangen ist. So gab es in 2024 im Reuterkiez rund 40% weniger Unfälle als im Vorjahr. auch die geschätzte Schadensumme hat sich halbiert. Zudem wurden im vergangenen Jahr deutlich weniger Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt als im Vorjahr. 36 Leicht- und 6 Schwerverletzten in 2023 stehen 16 Leicht- und 0 Schwerverletzte in 2024 gegenüber.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt die Haltung des Bezirks. Das sorgfältig erarbeitete Verkehrskonzept für den Reuterkiez zeigt bereits Wirkung. Der Durchgangsverkehr hat abgenommen, die Verkehrssicherheit hat sich deutlich erhöht.“