Erste Schließfächer für das Hab und Gut von obdachlosen Menschen in Neukölln
Pressemitteilung vom 13.06.2025
Was für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, ist für obdachlose Menschen ein großes Problem: Sie haben in der Regel keinen Ort, an dem sie ihre persönlichen Gegenstände sicher verwahren und auch längere Zeit aufbewahren können. Kostenfreie Schließfächer für obdachlose Menschen sind hierfür eine Lösung, da sie die Betroffenen unterstützen und niedrigschwellig die Möglichkeit bieten, persönliche Gegenstände und wichtige Unterlagen sicher zu verwahren.
Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, stellte gestern, am 12. Juni 2025, den ersten Schließfachstandort in Neukölln vor. Er befindet sich auf dem Gelände der Kubus gGmbH, einem Träger der Wohnungslosenhilfe in der Teupitzer Straße. Kubus organisiert die Vergabe der Schließfächer an diesem Standort und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Die obdachlosen Menschen benötigen für die Nutzung lediglich einen kostenfreien individuellen Code. Er wird ihnen nach einer Legitimation über ein Foto in Zusammenhang mit einem Namen ausgegeben. Ein Ausweisdokument ist nicht erforderlich, um die Schließfächer nutzen zu können. Das Foto wird dafür benötigt, um die Person zu identifizieren, falls der Code einmal vergessen werden sollte. Betrieben werden die Schließfachboxen werden von der gemeinnützigen Home & Care GmbH.
Eine Schließfachbox beinhaltet je nach Standort 22 bis 36 Fächer. Die Box in der Teupitzer Straße ist erst der dritte Standort in Berlin. Weitere Boxen befinden sich in den Bezirken Reinickendorf und Friedrichshain-Kreuzberg. In Neukölln sind weitere drei Schließfach-Standorte in Nord-Neukölln und ein weiterer im Süden Neuköllns geplant.
Der Bezirk setzt mit dem neuen Schließfach-Angebot einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung aus dem letzten Jahr um. Die Finanzierung für die Neuköllner Schließfächer in Höhe von 250.000 Euro erfolgt aus Mitteln des „Lenkungsgremiums für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum und zur Verhinderung von Sucht und Obdachlosigkeit“.
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