Abwendungsvereinbarung für das Wohnhaus Braunschweiger Straße 54/ Richardstraße 59 in Neukölln unterschrieben

Pressemitteilung vom 15.05.2025

Für das Eckhaus Braunschweiger Straße 54/ Richardstraße 59 konnte am 14. Mai 2025 zwischen dem Bezirksamt Neukölln und den Käufern eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterzeichnet werden.

Damit konnte ein Vorkaufsrechtsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden, das nicht nur wegen Mängeln und Missständen durchgeführt wurde, sondern erstmals auch aufgrundillegal durchgeführter Wohnungssanierungen.
Das Baugesetzbuch gibt Käufern das Recht, die Ausübung des Vorkaufs durch die Gemeinde abzuwenden. Dazu müssen Verpflichtungen übernommen werden, die bezahlbaren Wohnraum für die angestammte Wohnbevölkerung sichern. Hierzu gehört der Verzicht auf eine Umwandlung in Eigentumswohnungen und auf befristete möblierte Vermietung, der Rückbau von Grundrissveränderungen, und verringerte Mieten auf Basis der Mietpreisbremse. Denn mit den illegal, ohne Genehmigung durchgeführten baulichen Veränderungen wurde die Mietpreisbremse umgangen und die Wohnungen überteuert vermietet. Zudem müssen die vorhandenen Mängel beseitigt werden.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Die Abwendungsvereinbarung ist ein gutes Signal für die Mieter:innen. Sie zeigt zudem, wie wichtig das Instrument Vorkaufsrecht ist. Mein herzlicher Dank gilt allen, die dazu in den letzten Wochen beigetragen haben.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister: „Für Neukölln ist das heute ein gutes Zeichen. Allerdings muss der Gesetzgeber den Kommunen die Ausübung des Vorkaufsrechts erleichtern. Die Hürden hierfür sind sehr hoch, wie auch dieses sehr aufwändige und zum Glück erfolgreich abgeschlossene Verfahren zeigt. Hier muss sich etwas verändern, zum Schutz der Mieterinnen und Mieter.”