Auslage von drei Bebauungsplanentwürfen ab dem 6. Januar 2025
Pressemitteilung vom 20.12.2024
Das Bezirksamt Neukölln legt zur Beteiligung der Öffentlichkeit ab dem 6. Januar 2025 die folgenden drei Bebauungsplanentwürfe aus:
Der Bebauungsplan 8-106E für das Gelände zwischen Saltykowstraße, Karl-Marx Straße, Thomasstraße, Mittelweg und Bornsdorfer Straße im Ortsteil Neukölln wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs vom 6. Januar bis 6. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan soll folgende städtebauliche Sanierungsziele sichern: Erhalt und Aufwertung des grünen Blockinnenbereiches, Stärkung der Zentrumsfunktion und Sicherung der Wohnfunktion. Daher wird der Blockinnenbereich als private Grünfläche, der Bereich entlang der Karl-Marx-Straße als Urbanes Gebiet und der Bereich entlang der Bornsdorfer Straße als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Zudem wird auf dem Grundstück Bornsdorfer Straße 37 A die Kindertagesstätte durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche planungsrechtlich gesichert.
Der Bebauungsplan 8-111 für die Juliusstraße 56, 57, Bruno-Bauer-Straße 13,13A und Juliusstraße 58/ Britzkestraße 10 wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs vom 6. Januar bis 6. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan soll verhindern, dass dort Anlagen gebaut oder genutzt werden, die das Gebiet oder die Umgebung stören oder belästigen können. Dafür soll grundsätzlich alles so bleiben, wie es ist. Auf dem Grundstück Juliusstraße 56, 57/ Bruno-Bauer-Straße 13, 13A befindet sich ein großes Wohngebäude. Es wird deshalb als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Auf dem Grundstück Juliusstraße 58/ Britzkestraße 10 befinden sich Gebäude mit einem religiösen Verein und Gewerbe. Es wird deshalb als Mischgebiet festgesetzt. In Zukunft sollen folgende Nutzungen nicht mehr erlaubt sein: Beherbergungsbetriebe, wie zum Beispiel Hotels oder Pensionen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten. Weitere Nutzungen sind in Zukunft nur noch ausnahmsweise erlaubt. Hier wird in jedem Einzelfall geprüft, ob diese Nutzungen stören oder belästigen können. Dies gilt für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Der Bebauungsplan 8-114 („Gesundheitszentrum Gropiusstadt“) im Ortsteil Gropiusstadt wird im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs vom 6. Januar bis 24. Januar 2025 öffentlich ausgelegt. Mit diesem Bebauungsplan soll der Standort Lipschitzallee 20/22 als Gesundheitszentrum planungsrechtlich gesichert und so zukunftsfähig erhalten werden, unabhängig von sich ändernden Eigentumsstrukturen.
Sie können alle drei Bebauungsplanentwürfe in den oben genannten jeweiligen Zeiträumenzusammen mit weiteren Informationen in der Helene-Nathan-Bibliothek, Karl-Marx-Str. 66 (in den Neukölln Arcaden), 12043 Berlin einsehen. Öffnungszeiten: Mo, Mi und Fr 11-18 Uhr; Di und Do 11-20 Uhr und Sa 10 – 13 Uhr.
Im Internet werden die Bebauungsplanentwürfe innerhalb derselben Zeiträume unter https://www.berlin.de/bebauungsplaene-neukoelln und https://mein.berlin.de/projekte/ veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar „online“ zu beteiligen.
Eine Beteiligung kann aber auch per E-Mail oder postalisch erfolgen an: Bezirksamt Neukölln, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin.
Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten der Bebauungspläne können ab dem 6. Januar 2025 telefonisch unter (Tel.: 90239-2421/ -2008) oder per E-Mail gestellt werden. Diese werden zeitnah telefonisch beziehungsweise per E-Mail beantwortet.
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln