Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest

Pressemitteilung vom 16.02.2022

Mit Wirkung zum 17. Februar 2022 tritt im Bezirk Neukölln die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur sofortigen Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft. Das bedeutet, dass bezirksweit sämtliches Geflügel ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechend gesicherten Vorrichtung zu halten ist. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 16. März 2022 befristet.

  • Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur sofortigen Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest im Bezirk Neukölln von Berlin

    PDF-Dokument (537.6 kB) - Stand: 16.02.2022