Das Jobcenter Neukölln ist für viele Neuköllnerinnen und Neuköllner überlebenswichtig. Im April 2025 waren 55.829 Menschen regelleistungsberechtigt. Das ist mehr als jeder sechste Einwohner Neuköllns.
Sie erhalten Leistungen nach dem SGB II, wodurch ihr Lebensunterhalt, ihre Miete, Heizung und Strom und ihre gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden soll. Das Bürgergeld, wie die Grundsicherung für Arbeitslose seit 2023 heißt, ist die zentrale staatliche Absicherung gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit. Sie ist ein Instrument zur Verhinderung von Armut in Deutschland.
Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung des Landes Berlin und der Bundesagentur für Arbeit. Zur Zusammenarbeit und Abstimmung der beiden Träger sieht das SGB II die Trägerversammlung als Organ der Jobcenter vor. Das Land Berlin wird von mir gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Martin Hikel und einer Kollegin aus der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung in der Trägerversammlung vertreten. Als für Soziales zuständiges Mitglied des Bezirksamtes habe ich zudem den Vorsitz dieses Gremiums.
Ich habe Verwaltung gelernt und bin in ihr “groß geworden”. Dennoch kann ich sagen, dass es eine Herausforderung ist, sich in die Denklogiken der Bundesagentur für Arbeit hineinzuarbeiten. Aber wissen Sie was? Das macht auch richtig Spaß! Zumal die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Bundesagentur und auch der Geschäftsführung des Jobcenters von Vertrauen geprägt ist.
Ich habe nach zwei Jahren im Amt den Eindruck und die Gewissheit gewonnen, dass die Männer und Frauen des Jobcenters eine wirklich gute und professionelle Arbeit leisten. Auch schwierige Fragen – wie die Umsetzung des wichtigen Förderinstruments nach § 16i SGB II – werden immer mit dem Blick auf die Neuköllnerinnen und Neuköllner angegangen.
Das Jobcenter Neukölln ist bei aller Kritik an den gesetzlichen Regelungen im SGB II eine zentrale Stütze für den Bezirk und ich bin dankbar, dafür einen kleinen Beitrag leisten zu können.