Das “Soziale Infrastrukturkonzept” (SIKo) dient der stadtplanerischen Flächenvorsorge für soziale und grüne Infrastruktur. Es wurde 2017 erstmalig erstellt.
Dass Grünanlagen, Bibliotheken, Spielplätze, Sportanlagen, Schulen und Kitas darin enthalten sind, ist gut und richtig. Dass Sucht- und Obdachlosenhilfe, Flächen für betreutes Wohnen, Senioreneinrichtungen, Beratungsstellen und Familiengesundheit vollkommen ausgeblendet wurde, ist ein Fehler, den die BVV nun korrigieren wird.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ist es gelungen, den federführenden Ausschuss davon zu überzeugen, dass diese Bedarfe dem SIKo als Anlage beigefügt werden. Es wird dann mit dieser Anlage von der BVV beschlossen werden. In Zukunft werden damit erstmalig (!) alle Bedarfe an sozialer Infrastruktur im SIKo berücksichtigt und dargestellt.
Es ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt, diese fachlich unstreitig vorhandenen Bedarfe sichtbar zu machen. Sie werden damit auch erstmalig über § 1 Absatz 3 BauGB bei der Erstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen sein.
In einer Situation, in der Planungsrecht der sozialen Nutzung von Flächen entgegensteht, ist damit der richtige Weg eingeschlagen.