Der Tipp vom Amt

Schulhortanträge der neuen Erstklässler 2026/2027 noch bis Ende Mai beantragen!

hr Kind wird im Sommer 2026 eingeschult und Sie möchten, dass es nach der Unterrichtszeit im Schulhort ergänzend betreut wird? Dann müssen Sie als Eltern einen Antrag auf eine ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) stellen. Die Frist für die Abgabe der Hort-Anträge endet in Neukölln am 31. Mai 2026. Geht der Schulhortantrag zu spät ein, kann eine Betreuung ab dem 1. August 2026 nicht mehr garantiert werden.

Alle Eltern, die die Abgabe bislang versäumt oder den Antrag nicht berücksichtigt haben, können ihre ausgefüllten Anträge bis zum 31.05.2026 beim Jugendamt Neukölln abgeben (Hausbriefkasten oder postalisch: Rathaus Neukölln, Jugendamt –Kindertagesbetreuung, Karl-Marx-Straße 83, 10240 Berlin).

Die benötigten Vordrucke für den Hortantrag erhalten Sie im Sekretariat der Schule, bei der Ihr Kind im Sommer eingeschult wird, oder als Download auf der Internetseite: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/kindertagesbetreuung/artikel.1169260.php

Wenn Sie Beratung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an das FamilienserviceBüro im Kindl Boulevard wenden (Hermannstraße 214-216, 12049 Berlin, 7. Etage Flügel B, Sprechzeiten Mo – Do 9 – 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Fr 9 – 12 Uhr)

Aktuelle Info vom 22.04.2026: Freie Termine in Neuköllner Bürgerämtern

Der Fachbereich Bürgeramt meldet derzeit eine hohe Anzahl an Terminkapazitäten, da nur ein Teil der online angebotenen Termine gebucht werden. Damit besteht derzeit eine große Chance über die 115 oder per E-Mail unter buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de sowie vor Ort je nach Kapazität auch am gleichen Tag bzw. zeitnah einen Termin im Bürgeramt vereinbaren zu können.

Außerdem möchten wir Sie auch noch einmal auf folgende Dienstleistungen, die ohne Termin an der Information in allen Neuköllner Bürgerämtern erledigt werden können, aufmerksam machen:

  • Meldebescheinigung beantragen,
  • Führungszeugnis beantragen,
  • Gewerbezentralregisterauszug beantragen,
  • Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI),
  • Online-Ausweisfunktion (eID) – PIN ändern / neu setzen,
  • Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren nur für deutsche Personalausweise

Urlaubszeit – Reisedokumente rechtzeitig beantragen!

Stapel Koffer, im Vordergrund Reisepass und Personalausweis

Jedes Jahr kommt sie wieder – die lang ersehnte Urlaubszeit!
Ohne gültige Personaldokumente können Sie jedoch nicht in die Ferien fahren.

Das Bürgeramt bittet daher rechtzeitig vor Antritt einer Reise die Personaldokumente zu prüfen und Termine online für deren Neuausstellung zu vereinbaren https://service.berlin.de/terminvereinbarung/

Informationen zur Beantragung der Reisedokumente finden Sie unter
https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/
https://service.berlin.de/dienstleistung/120703/

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie Reise- und Sicherheitshinweise: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

So kann der Urlaub kommen.

Passfotos direkt vor Ort im Bürgeramt

Mehrere Passbilder von Menschen, verschiedenen Alters und Nationalitäten

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden (Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen)

Das bedeutet, dass Sie ab 02.05.2025 für die Beantragung von Reisepass, Personalausweis und elektronischen Aufenthaltstiteln benötigte Passbilder direkt im Bürgeramt erstellen lassen können. Ein Lichtbild kostet zusätzlich pro Antrag bundeseinheitlich 6,00 Euro.

Der Bezirk Neukölln nutzt hier die speziell für den Einsatz in den Pass- und Ausweisbehörden entwickelte Variante Biometric Go®. Damit können biometrische Bilder in hoher Qualität sofort in das Antragsverfahren integriert werden. Biometric Go® ist als mobilbasierte Fotolösung auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet.

Ausnahme Führerscheinangelegenheiten: Diese sind nicht von der Gesetzesänderung betroffen. Hier ist es weiterhin erforderlich, dass Bürgerinnen und Bürger ein Passfoto in Papierform mitbringen.