Ausbildung außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat)

Sie haben Ihre Ausbildung zum Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Tierarzt im Ausland und zwar in einem sogenannten Drittstaat, d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?

Dann benötigen Sie für diese Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis (Approbation/ Berufserlaubnis). Approbationen ermächtigen zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer Berufserlaubnis dürfen Sie nur im Land Berlin und nur für zwei Jahre beruflich tätig werden.

Den Antrag auf Erteilung der Approbation/einer Berufserlaubnis können Sie sich unter dem Link Antrag auf Erteilung der Approbation bei ausländischen Abschlüssen herunterladen. Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste für Personen mit Drittstaaten-Ausbildung. Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.

Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.

Sofern Ihr aktueller Wohnsitz sich noch außerhalb von Deutschland befindet, empfehlen wir das umfangreiche Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Anspruch zu nehmen. Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Das Serviceangebot ist kostenfrei. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: recognition@arbeitsagentur.de.

Wenn Sie bereits in Berlin leben und die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses anstreben, steht Ihnen hierfür auch die Berliner Beratungshotline zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zur Verfügung.

Die Approbation/eine Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese sind in einem Fachsprachentest (C 1) vor der zuständigen Berufskammer nachzuweisen (Tierärzte benötigen keinen Fachsprachentest, es genügt B 2).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen

  • Informationsblatt zum Fachsprachentest für Ärztinnen/Ärzte

    PDF-Dokument (99.7 kB)

  • Informationsblatt zum Fachsprachentest für Apothekerinnen und Apotheker

    PDF-Dokument (98.4 kB)

  • Informationsblatt zum Fachsprachentest für Zahnärztinnen/Zahnärzte

    PDF-Dokument (100.2 kB)

  • Checkliste für Personen mit Drittstaaten-Ausbildung

    PDF-Dokument (101.9 kB)

  • Antrag auf Erteilung der Approbation/einer Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt Apothekerin/Apotheker Zahnärztin/Zahnarzt

    PDF-Dokument (217.3 kB)

  • Antrag auf Erteilung der Approbation/einer Berufserlaubnis als Tierärztin/Tierarzt

    PDF-Dokument (156.5 kB)

  • Ärztliche Bescheinigung

    PDF-Dokument (39.9 kB)

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) für LAGeSo - IV A und IV H

    PDF-Dokument (162.7 kB)

Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der entsprechenden Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet und Sie diese Unterschiede nicht durch einschlägige langjährige Berufserfahrung ausgleichen können, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen.

Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen

  • Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisprüfungen nach § 3 Abs. 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung im Land Berlin

    PDF-Dokument (103.4 kB)

  • Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisprüfungen nach § 4 Abs. 3 Satz 3 der Bundes-Apothekerordnung im Land Berlin

    PDF-Dokument (118.5 kB)

  • Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen nach der Bundes-Tierärzteordnung im Land Berlin

    PDF-Dokument (108.3 kB)

  • Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen nach dem Zahnheilkundegesetz im Land Berlin

    PDF-Dokument (113.3 kB)

Weitere Hinweise finden Sie unter:

Anerkennung in Deutschland – Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Recognition in Germany – Information Portal for the recognition of foreign professional and vocational qualifications

Homologación en Alemania – El portal oficial de información del Gobierno federal de Alemania para la homologación de cualificaciones profesionales extranjeras

Reconnaissance en Allemagne – Le portail d’information du gouvernement allemand sur la reconnaissance des qualifications professionnelles ètrangères

Riconoscimento in Germania – Il portale informativo del Governo federale tedesco per il riconoscimento delle qualifiche professionali

Uznanie kwalifikacji w Niemczech – Portal informacyjny Rządu Republiki Federalnej Niemiec, dotyczący uznawania zagranicznych kwalifikacji zawodowych

Recunoaștereîn Germania – Portalul oficial de informare al Guvernului Federal German pentru recunoașterea calificărilor profesionale din străinătate

Информационный портал правительства Германии по признанию иностранных профессиональных квалификаций

Almanya’da Denklik – Federal Hükümet’in yabancı mesleki niteliklerin Almanya’da denkliği konusunda bilgilendirme amaçlı sitesi

αναγνώριση στη Γερμανία – Η πύλη πληροφόρησης της Ομοσπονδιακής Δημοκρατίας για την αναγνώριση προσόντων που έχουν αποκτηθεί στην αλλοδαπή στην

بوابة المعلومات للحكومة الإتحادية الألمانية، للإعتراف بالمؤهلات المهنية الأجنبية في ألمانيا – الإعتراف في المانيا