Betriebliches Integrationsteam

Unmittelbare Ansprechpartner für schwerbehinderte Beschäftigte und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen sind in den Untenehmen die betrieblichen Integrationsteams. Zum betrieblichen Integrationsteam gehören im Regelfall die Schwerbehindertenvertretung , der Betriebs- oder Personalrat sowie der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers . Das Integrationsamt Berlin unterstützt das betriebliche Integrationsteam bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zum Beispiel durch Schulungen.

Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber sind grundsätzlich zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen angehalten. Konkret besteht diese Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des Schwerbehindertenrechts verfügen.

Begleitende Hilfen

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierfür steht den Integrationsämtern ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung – personeller, technischer wie auch finanzieller Art.

Kündigungsschutz

Im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen sind Arbeitgeber nach dem Schwerbehindertenrecht verpflichtet, vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Damit soll gewährleistet werden, dass vor allem in den Fällen, wo der Kündigungsgrund einen Zusammenhang mit der Behinderung hat, das Integrationsamt prüfen kann, ob mit Mitteln der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eine drohende Kündigung verhindert werden kann. Grundsätzlich ist kein schwerbehinderter Mensch unkündbar. – In den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses besteht dieser besondere Kündigungsschutz noch nicht.

Schulungen
Info-Materialien
Antragsvordrucke

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