Drucksache - VII/0540
In der Sitzung der BVV am 19.09.2013 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung (federführend) sowie an die Ausschüsse für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten und Stadtentwicklung und Tiefbau (mitberatend) überwiesen:
Drs. VII/0540 Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung Vorschläge zu unterbreiten, die darauf zielen, die Anzahl von Parteiplakaten an Laternenmasten und ähnlichen Vorrichtungen in Wahlkämpfen deutlich zu reduzieren. Dabei sollten unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen, der Gleichbehandlung der Parteien und der Überprüfbarkeit und der Durchsetzbarkeit der angeregten Maßnahmen durch das Bezirksamt, folgende Möglichkeiten erwogen werden: - die Anzahl der Plakate je Partei insgesamt oder ortsteilweise zu begrenzen, - weitere Straßenzüge von der Plakatwerbung auszunehmen oder die Werbung auf einzelne Straßenzüge oder extra aufgestellte Werbewände zu begrenzen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 26.02.2014 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten sowie Stadtentwicklung und Tiefbau abschließend beraten. Der Antragsteller ersetzte im federführenden Ausschuss seinen Antrag, wie folgt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, gegenüber dem Senat eine Regelung anzuregen, die den Bezirken eine Begrenzung der Anzahl von Parteiplakaten ermöglicht.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung empfiehlt der BVV mehrheitlich (4:6:2) die Ablehnung des Antrages in der geänderten Fassung. |
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