Drucksache - VI/1222
In der Sitzung der BVV am 24.09.2009 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen:
Drs. VI/1222 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgende Punkte beim Betrieb des Obdachlosenheimes in der Hartriegelstraße berücksichtigt werden: - Die Belegung der Einrichtung wird auf max. 60 Personen beschränkt. - Eine Belegung soll nur mit Personen erfolgen, die zu keiner Haftstrafe wegen Delikten gegen Menschen verurteilt wurden. - Die Vermittlung von Personen an die Einrichtung sollte erst dann erfolgen, wenn dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner, z. B. durch einen 24-stündigen Pförtnerdienst, Rechnung getragen wird.
Sofern Belange dieses Antrages in bezirklicher Zuständigkeit liegen, wird das Bezirksamt ersucht, in o. g. Sinn zu handeln.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 19.10.2009 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (0:10:1) die Ablehnung des Antrages. |
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