Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2013
1. im Kapitel 3702 Sekundarschulen
bei Titel 51421 A07 Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Mittagsverpflegung Schule
bis zur Höhe von 45.739,18 EUR
2. im Kapitel 3730 Schule
bei Titel 67215 T Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge
bis zur Höhe von 51.694,67 EUR
3. im Kapitel 3733 Gymnasien
bei Titel 51421 A07 Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Mittagsverpflegung Schule
bis zur Höhe von 3.290,20 EUR
4. im Kapitel 3735 Sonderschulen
bei Titel 51421 A07 Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Mittagsverpflegung Schule
bis zur Höhe von 375,38 EUR
5. im Kapitel 3736 Grundschulen
bei Titel 51421 A07 Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Mittagsverpflegung Schule
bis zur Höhe von 58.525,06 EUR
6. im Kapitel 3911 Leistungen nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen
6.1 bei Titel 67217 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- mehrtägige Fahrten Schule
bis zur Höhe von 5.570,54 EUR
6.2 bei Titel 67221 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- soziale und kulturelle Teilhabe
bis zur Höhe von 272,00 EUR
7. im Kapitel 3960 Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
7.1 bei Titel 67217 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- mehrtägige Fahrten Schule
bis zur Höhe von 550.671,06 EUR
7.2 bei Titel 67221 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- soziale und kulturelle Teilhabe
bis zur Höhe von 119.389,12 EUR
8. im Kapitel 3995 Allgemeine soziale Dienste - Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
8.1 bei Titel 67217 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- mehrtägige Fahrten Schule
bis zur Höhe von 857,90 EUR
9. im Kapitel 4410 Wohnungswesen
9.1 bei Titel 67217 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- mehrtägige Fahrten Schule
bis zur Höhe von 50.380,85 EUR
9.2 bei Titel 67218 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- mehrtägige Fahrten Kita
bis zur Höhe von 1.060,50 EUR
9.3 bei Titel 67221 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- soziale und kulturelle Teilhabe
bis zur Höhe von 27.229,07 EUR
werden genehmigt.