Drucksache - 2386/XVIII
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Beschluss des Bezirksamtes vom 11. Juli 2000 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-431 - Vorlage zur Kenntnisnahme (1. Zwischenbericht) vom 17. November 2000, Drucksache Nr. 722 - XVI. Wahlperiode
Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII-431 - Vorlage zur Beschlussfassung vom 8. September 2010, Drucksache Nr. 2386 - XVIII. Wahlperiode
Beschluss des Bezirksamtes Spandau vom 26. November 2013 über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII-431
Anlage: Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans VIII-431
Begründung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-431 war die Absicht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Gewerbegebietes zu schaffen.
Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 3. November 2009 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Bestätigung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Fertigungshalle mit Verwaltungsgebäude beschlossen.
In seiner Sitzung am 11. Mai 2010 hat das Bezirksamt Spandau den Beschluss zur Überweisung des Entwurfs des Bebauungsplans VIII-431 und den Entwurf der Rechtsverordnung an die BVV zur Beschlussfassung gefasst. Die entsprechende Beschlussfassung der BVV erfolgte am 8. September 2010.
In seiner Sitzung am 11. Mai 2010 hat das Bezirksamt Spandau den Beschluss über die Vorlage des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans VIII-431 als Bestandteil dieser Rechtsverordnung an die Bezirksverordnetenversammlung Spandau unter Beifügung der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB gefasst.
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) den entsprechenden Beschluss während ihrer Sitzung am 8. September 2010 gefasst.
Nach der Beschlussfassung des Entwurfs zum Bebauungsplan VIII-431 und des Entwurfs der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans durch die Bezirksverordnetenversammlung wurde der Bebauungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 20. Oktober 2010 gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt.
Im Ergebnis des Anzeigeverfahrens wurde mit Schreiben vom 17. Dezember 2010 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan VIII-431 vom Bezirksamt beanstandungsfrei festgesetzt werden kann, sofern sichergestellt wird, dass die im städtebaulichen Vertrag geregelten Ausgleichsmaßnahmen (Versickerungsmulden), dinglich oder durch Baulast - auch für einen etwaigen Rechtsnachfolger gesichert werden und dies vor Festsetzung nachgewiesen wird. Am 9. September 2013 wurde die geforderte Eintragung im Baulastenverzeichnis von Spandau vorgenommen. Mit Schreiben vom 4. November 2013 wurde der Nachweis der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zugestellt.
Der Bebauungsplan VIII-431 vom 13. August 2009 ist durch Verordnung des Bezirksamtes Spandau am 26. November 2013 festgesetzt worden. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erfolgte am 24. Januar 2014 auf Seite 2.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-431 ist damit abgeschlossen.
Berlin-Spandau, den 30.01.2014 Bezirksamt Spandau von Berlin
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 2
Beschlussvorschlag:
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