Drucksache - 1635/XVIII  

 
 
Betreff: Festsetzung des Bebauungsplans 5 - 17 für die nördliche Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 657A/695B, Döberitzer Weg 60 sowie 70/80 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.05.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 21.04.2009
Anl. z. Vorl. z. B. v. 21.04.2009
Vorl. z. K. v. 10.02.2014
Anl. zur VzK v. 10.02.2014_BE-Plan 5-17

Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 19
  • Beschluss des Bezirksamtes vom 19. September 2006 über die Aufstellung des Bebauungsplanes
    5 - 17 - Vorlage zur Kenntnisnahme (1. Zwischenbericht) vom 13. März 2007 - Drucksache Nr. 0308 - XVIII. Wahlperiode

 

  • Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5 - 17 für die nördliche Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 657A/695B, Döberitzer Weg 60 sowie 70/80 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Vorlage zur Beschlussfassung (2. Zwischenbericht) vom 21. April 2009 - Drucksache Nr. 1635 - XVIII. Wahlperiode

 

in Anlage beigefügt:

1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 4.000

 

Die Veranlassung für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-17 ergab sich aus der Absicht der Kirchengemeinde zu Staaken, eine teilweise ungeordnet bebaute, teilweise brachliegende sowie landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Heerstraße entlang der Landesgrenze von insgesamt rd. 190.000 m² (19 ha) städtebaulich zu ordnen und teilweise zu bebauen.

Mit der Festsetzung des Bebauungsplanes 5-17 sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes mit einer höheren Versiegelung bis zu einer GRZ von 0,25, für die Herstellung eines öffentlichen Erschließungsnetzes und von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmungen "private ökologische Ausgleichsfläche 1" sowie "private ökologische Ausgleichsfläche 2, einer Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung "Versickerungsfläche" sowie für die Sicherung einer Waldfläche geschaffen worden.

 

Der Bebauungsplan 5 - 17 vom 25. Januar 2011 ist durch Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5 - 17 am 25. Januar 2011 festgesetzt worden. Die Verordnung ist im Gesetz - und Verordnungsblatt für Berlin am 17. Februar 2011 auf Seite 52 verkündet worden.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen worden.

 

 

Berlin-Spandau, den 10.02.2014

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

1

 


 

 
 

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