Drucksache - 1635/XVIII
in Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 4.000
Die Veranlassung für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-17 ergab sich aus der Absicht der Kirchengemeinde zu Staaken, eine teilweise ungeordnet bebaute, teilweise brachliegende sowie landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Heerstraße entlang der Landesgrenze von insgesamt rd. 190.000 m² (19 ha) städtebaulich zu ordnen und teilweise zu bebauen. Mit der Festsetzung des Bebauungsplanes 5-17 sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes mit einer höheren Versiegelung bis zu einer GRZ von 0,25, für die Herstellung eines öffentlichen Erschließungsnetzes und von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmungen "private ökologische Ausgleichsfläche 1" sowie "private ökologische Ausgleichsfläche 2, einer Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung "Versickerungsfläche" sowie für die Sicherung einer Waldfläche geschaffen worden.
Der Bebauungsplan 5 - 17 vom 25. Januar 2011 ist durch Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5 - 17 am 25. Januar 2011 festgesetzt worden. Die Verordnung ist im Gesetz - und Verordnungsblatt für Berlin am 17. Februar 2011 auf Seite 52 verkündet worden.
Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen worden.
Berlin-Spandau, den 10.02.2014 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 1
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