Drucksache - 2390/XVIII  

 
 
Betreff: Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 12 für das Gelände zwischen Brunsbütteler Damm, Ruhlebener Str., Straßburger Str., Krowelstr., Götelstr., Franzstr., Pichelsdorfer Str., Grimnitzstr., Baumertweg, Jordanstr., Am Südpark, Weverstr., Melanchthonstr., Melanchthonplatz, Wilhelmstr., Seeburger Str., Elstflether Weg, Bullengraben, Klosterstr., Altonaer Str. und Wilhelmshavener Str., für die Grundstücke ... im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Wilhelmstadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 24.08.2010
Anlage z. Vorl. z. K. v. 24.08.2010
Vorl. z. B. v. 13.08.2012
Vorl. z. K. v. 11.02.2014
Anlage z. VzK v. 11.02.2014_B-Plan VIII-B12

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
  1. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 1. September 1987 über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 12 - Vorlage zur Kenntnisnahme vom 8. September 1987 (1. Zwischenbericht) - Drucksache Nr. 1665 -XII. Wahlperiode
     
  2. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 13. Oktober 2009 über die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 12 - Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24. August 2010 (2. Zwischenbericht) - Drucksache Nr. 2390 / XVIII. Wahlperiode
     
  3. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 7. August 2012 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 12 - Vorlage zur Beschlussfassung (3. Zwischenbericht) - Drucksache Nr. 2390 / XVIII. Wahlperiode

 

in Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 20.000

 

Durch die Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 12 ändert sich das bestehende Planungsrecht (Ausweisungen des Baunutzungsplanes; Inhalte der festgesetzten Bebauungspläne), indem der Ausschluss von Vergnügungsstätten festgesetzt wird, um den negativen Einfluss dieser Nutzungsart auf gewachsene Stadtquartiere mit städtebaulichen und sozio - ökonomischen Problemen entgegenzuwirken.

Hierzu werden die Ausweisungen des Baunutzungsplans sowie die Inhalte der vor 1990 festgesetzten Bebauungspläne, die sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 12 befinden, in das aktuelle Recht der BauNVO 90 übergeleitet und als allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), als Mischgebiet (§ 6 BauNVO), als Kerngebiet (§ 7 BauNVO) und als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) festgesetzt.

 

Der einfache Bebauungsplan VIII - B 12 ist durch Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin über die Verordnung über die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 12 am 29. Januar 2013 festgesetzt worden. Die Verordnung ist im Gesetz - und Verordnungsblatt für Berlin am 19. Februar 2013 auf Seite 19 verkündet worden.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen worden.

 

 

Berlin-Spandau, den 11.02.2014

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

1

 

A

 

1

 

 
 

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