Drucksache - 2390/XVIII
in Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 20.000
Durch die Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 12 ändert sich das bestehende Planungsrecht (Ausweisungen des Baunutzungsplanes; Inhalte der festgesetzten Bebauungspläne), indem der Ausschluss von Vergnügungsstätten festgesetzt wird, um den negativen Einfluss dieser Nutzungsart auf gewachsene Stadtquartiere mit städtebaulichen und sozio - ökonomischen Problemen entgegenzuwirken. Hierzu werden die Ausweisungen des Baunutzungsplans sowie die Inhalte der vor 1990 festgesetzten Bebauungspläne, die sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 12 befinden, in das aktuelle Recht der BauNVO 90 übergeleitet und als allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), als Mischgebiet (§ 6 BauNVO), als Kerngebiet (§ 7 BauNVO) und als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) festgesetzt.
Der einfache Bebauungsplan VIII - B 12 ist durch Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin über die Verordnung über die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 12 am 29. Januar 2013 festgesetzt worden. Die Verordnung ist im Gesetz - und Verordnungsblatt für Berlin am 19. Februar 2013 auf Seite 19 verkündet worden.
Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen worden.
Berlin-Spandau, den 11.02.2014 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 1
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