Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob ggf. gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen anderer Bezirksämter, sofern rechtsverbindliche Vorgaben nicht entgegenstehen,
a) eine attraktive Stellenausschreibung für die Besetzung der freien Stellen für Ärzte/-innen bzw. Therapeuten/-innen zu erstellen, aus der z.B. die folgenden Vorzüge ersichtlich sind:
- gesichertes Arbeitsverhältnis
- familienfreundliche Arbeitszeit
- gesicherte Altersversorgung
- abwechslungsreiche Tätigkeit
- Möglichkeit der Teilzeitarbeit, d.h. bei Sicherung der finanziellen Existenz z.B. Zeit für nebenberufliche wissenschaftliche Arbeiten
b) unter Beachtung etwaiger haushaltsrechtlicher Beschränkungen, alle geeigneten Möglichkeiten zur Verbreitung der Stellenausschreibung genutzt werden.