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Drucksache - 0270/XIX  

 
 
Betreff: Ausweisung der Kosten von Vorgängen im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenPiraten
Verfasser:Paolini 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
06.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung vertagt   
01.11.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antr. Piraten v. 04.06.2012

Das Bezirksamt wird ersucht, bei schriftlichen Anfragen, bei Schlussberichten sowie - wenn Ausgaben bereits getätigt worden sind - bei Zwischenberichten und allen weiteren geeigneten Tätigkeiten für die BVV, die für die Umsetzung entstandenen Aufwendunge

Das Bezirksamt wird ersucht, bei schriftlichen Anfragen, bei Schlussberichten sowie - wenn Ausgaben bereits getätigt worden sind - bei Zwischenberichten und allen weiteren geeigneten Tätigkeiten für die BVV, die für die Umsetzung entstandenen Aufwendungen mit Haushaltspositionen inklusive der Bearbeitungskosten auszuweisen.

Begründung:

Begründung:

 

Die Bezirksverordneten beschließen zwar den Haushalt, beim Stellen von Anträgen spielen Kosten aber scheinbar keine oder nur in äußerst seltenen Fällen eine Rolle. Nur durch das Ausweisen der finanziellen Aufwendungen im BA können die Bezirksverordneten nachvollziehen, welche monetären bzw. personellen Auswirkungen ein Antrag hatte.

 

Dem Bezirksamt sollte durch die Aufstellung der Kosten kein signifikanter Mehraufwand entstehen, da die Ausgaben ohnehin gebucht werden.

 

Dieses Verfahren wurde in Treptow-Köpenick mit deutlicher Mehrheit vom Haushaltsausschuss empfohlen und in der BVV beschlossen.

 
 

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