Drucksache - 0275/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
a) bei der Auswahl der Caterer die Einhaltung der tariflichen Standards - bei sog. Hilfstätigkeiten ggf. das Vergabegesetz - bezüglich der Arbeitszeiten und Entlohnung der Mitarbeiter/-innen eingehalten werden. b) der Betrag der Schulspeisungen von 2,10 Euro (im Durchschnitt) auf 2,80 Euro angehoben wird. c) bei absehbaren Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern die Caterer über die Schulleitungen informiert werden. Begründung:
Die Einhaltung tariflicher Standards sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die Überprüfung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers (hier: Senatsverwaltung).
Bezüglich des Schulessens werden hohe Anforderungen an ein gesundes und qualitativ hochwertiges Essen gestellt. Dies muss sich auch im Preis niederschlagen. Bei einem Betrag von 2,10 Euro ist ein qualitativ höherwertiges Essen nicht zuzubereiten.
Mit der Meldung an die Caterer besteht die Möglichkeit eine bedarfsgerechte Versorgung der Schulspeisung vorzunehmen. Eine Überproduktion von Schulspeisung verursacht nur unnötige Kosten und vermeidbare Vernichtung von Lebensmitteln. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0