Drucksache - 0301/XIX
Die vom Bezirksamt gem. § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2012
werden in folgenden Kapiteln und Titeln
bis zur Höhe von insgesamt 501.000,00 € genehmigt:
a) überplanmäßige Ausgaben (100.000 €) b) außerplanmäßige Ausgaben (401.000 €) 2 Enthaltungen (Bezv. der Fraktion der GAL) |
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Bezirksamt Spandau
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