Drucksache - 0273/XIX  

 
 
Betreff: Fußballplatz im Koeltzepark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Mitberatung
22.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
01.11.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antr. SPD v. 04.06.2012
BE HPR v. 01.11.2012
Vorl. z.K. v. 03.01.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass der Fußballplatz im Koeltzepark künftig mit einem Hartgummibelag versehen wird

r die Überarbeitung des Bolzplatzes Koeltzepark wurden 2012 im Förderprogramm soziale Stadt QF 4 Mittel beantragt. Die fördermittelgebende Senatsverwaltung hat die Maßnahme jedoch erst für 2014- bewilligt.

Der Bolzplatz hat gegenwärtig einen intakten Asphaltbelag, der bis dahin ein gefahrloses Spielen ermöglicht.

 

 

Berlin-Spandau, den 3. Januar 2013

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              ding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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