TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 2.1 |
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Verkehrslage im Bereich Rohrbrunner Straße |
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0528/XX |
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Ö 2.2 |
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Verkehrssituation |
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0533/XX |
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Ö 2.3 |
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Kita "Am Brunnen" |
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0534/XX |
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Ö 2.4 |
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Grundstücke für Systembau-Kitas |
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0535/XX |
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Ö 2.5 |
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Haushaltsplanung |
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0536/XX |
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Ö 2.6 |
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Rad- und Wanderwege im Bereich "Am Brunnen" |
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0539/XX |
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Ö 2.7 |
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120 Jahre alte Linde - geschützte Grünfläche "Am Brunnen 17" |
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0540/XX |
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Ö 2.8 |
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Bereitstellung der Sporthallen für Sportvereine und Schulen |
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0558/XX |
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Ö 2.9 |
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Zabel-Krüger-Damm 35 - 39 |
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0531/XX |
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Ö 2.10 |
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Hostel / Betreutes Wohnen Zabel-Krüger-Damm 35 |
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0557/XX |
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Ö 2.11 |
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Trettachzeile 15 |
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0559/XX |
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Ö 2.12 |
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Trettachzeile 15 - Begehung durch Wohnungsaufsicht |
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0560/XX |
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Ö 2.13 |
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Bootsanleger am Schäfersee |
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0561/XX |
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Ö 3 |
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Konsensliste |
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Ö 3.1 |
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Konsensliste für die 11. Sitzung der BVV am 13.09.2017 |
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0578/XX |
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Ö 4 |
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Mündliche Anfragen |
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Ö 4.1 |
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Sparkassenbus in Wittenau |
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0562/XX |
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Ö 4.2 |
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Angebliche Zensur durch das Bezirksamt |
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0566/XX |
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Ö 4.3 |
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Schließung der Residenzstraße / Raschdorffstr. |
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0532/XX |
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Ö 4.4 |
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Sanierung des ehemaligen Pferdestalls der Feuerwache Hermsdorf |
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0570/XX |
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Ö 4.5 |
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Turnhallensanierung |
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0574/XX |
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Ö 4.6 |
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Sexistische und frauenfeindliche Werbung in Reinickendorf |
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0506/XX |
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Ö 4.7 |
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Schulplätze in Reinickendorf |
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0563/XX |
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Ö 4.8 |
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Baufällige Hofgebäude der Feuerwache Hermsdorf |
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0564/XX |
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Ö 4.9 |
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Kita Rallenweg |
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0569/XX |
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Ö 4.10 |
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Impfstoff |
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0575/XX |
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Ö 4.11 |
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Umgestaltung der Berliner Straße in Tegel zu einem Boulevard mit höherer Aufenthaltsqualität (BVV-Beschluss Drs.-Nr.: 0494/XIX-11 vom 11.09.2013) |
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0577/XX |
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Ö 4.12 |
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Senatsprogramm |
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0571/XX |
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Ö 4.13 |
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Schließung des Toom-Baumarktes Berlin-Wittenau und seine Nachnutzung |
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0573/XX |
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Ö 4.14 |
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Nixenkraut |
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0576/XX |
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Ö 4.15 |
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Schadstoffuntersuchungen |
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0568/XX |
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Ö 4.16 |
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Bezirkliche Tourismusförderung aus Mitteln der City Tax |
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0572/XX |
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Ö 5 |
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Beratung offener Drucksachen aus der letzten Sitzung / den letzten Sitzungen |
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Ö 5.1 |
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Berlin braucht Tegel!
(Große Anfrage) |
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0452/XX |
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Ö 5.1.1 |
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Berlin braucht Tegel! |
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0452/XX-01 |
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Ö 5.1.2 |
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Berlin braucht Tegel! |
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0452/XX-02 |
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Ö 5.1.3 |
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Berlin braucht Tegel! |
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0452/XX-03 |
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Ö 5.2 |
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Zieht das Bezirksamt Konsequenzen aus dem Termin im Verwaltungsgericht vom 10.07.2017 zum Tegeler Hafenfest?
(Große Anfrage) |
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0489/XX |
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Ö 5.3 |
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Plakatwerbung während der IGA 2017 im Frohnauer Zentrum
(Beschlussempfehlung) |
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0318/XX |
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Ö 6 |
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Feststellungen |
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Ö 6.1 |
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Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als stellvertretende Bürgerdeputierte gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz |
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0527/XX |
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Ö 7 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 7.1 |
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Taubenabwehr am Parkhaus MV instand setzen |
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1213/XIX-01 |
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Ö 7.2 |
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Casino-Turm denkmalschutzgerecht sanieren, nutzen und öffnen |
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1249/XIX-01 |
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Ö 7.3 |
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Sportzentrum Nord im MV erhalten |
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1278/XIX-01 |
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Ö 7.4 |
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Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer am Franz-Neumann-Platz erhöhen |
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0049/XX-01 |
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Ö 7.5 |
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Taktung S-Bahn |
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0092/XX-01 |
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Ö 7.6 |
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Dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen im Märkischen Viertel |
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0103/XX-01 |
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Ö 7.7 |
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Gutachten zum Bauvorhaben "Umbau Tegel-Center" vorlegen |
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0111/XX-01 |
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Ö 7.8 |
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Grünen Pfeil an der Ecke Gorkistraße / Am Nordgraben installieren |
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0144/XX-01 |
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Ö 7.9 |
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Ehrenamtliche Helfer |
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0232/XX-01 |
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Ö 7.10 |
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Personalausstattung für Sozialraumorientierte Planungskoordination verbessern |
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0261/XX-01 |
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Ö 7.11 |
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Monitoring Soziale Stadtentwicklung |
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0262/XX-01 |
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Ö 7.12 |
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Beschluss des Frauen- und Mädchenbeirates
zur Gewalt präventiven Maßnahme
ONE BILLION RISING |
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0336/XX-01 |
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Ö 7.13 |
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Öffnung des Stadtbads MV |
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0357/XX-01 |
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Ö 7.14 |
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Ausführungsvorschriften zum Bundesteilhabegesetz |
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0397/XX-01-01 |
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Ö 7.15 |
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Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfs 12-32B und über die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-67B in Berlin-Reinickendorf, Ortsteil Tegel |
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0520/XX |
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Ö 7.16 |
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Auflösung des Projektmittefonds |
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0529/XX |
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Ö 7.17 |
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Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes XX-256b im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel |
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0554/XX |
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Ö 7.18 |
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Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-VE1 für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel |
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0555/XX |
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Ö 8 |
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Große Anfragen |
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Ö 8.1 |
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Entwicklungsstand der Planungen für die Nachnutzung des Flughafens Tegel |
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0542/XX |
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Ö 8.2 |
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Missstände in Reinickendorfer Krankenhäusern |
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0544/XX |
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Ö 8.3 |
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Ehe für alle: Ist Reinickendorf vorbereitet? |
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0503/XX |
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Ö 8.4 |
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Tegeler Hafenfest |
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0530/XX |
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Ö 8.5 |
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Klimaschutz in Reinickendorf - unser Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung? |
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0552/XX |
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Ö 8.6 |
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Tetra-Pak-Gelände in Heiligensee |
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0551/XX |
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Ö 9 |
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Vorlagen zur Beschlussfassung |
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Ö 9.1 |
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Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirksaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) - Nachschiebeliste -
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0473/XX-01 |
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Ö 10 |
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Beschlussempfehlungen von Ausschüssen |
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Ö 10.1 |
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Das Märkische Viertel fit machen für den Zuzug weiterer Einwohner |
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0090/XX |
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Ö 10.2 |
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Sicherheit am Wilhelmsruher Damm I |
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0185/XX |
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Ö 10.3 |
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Informationsveranstaltung zu den Bauarbeiten in der Oranienburger Straße |
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0196/XX |
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Ö 10.4 |
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Öffnung von privaten Parkplätzen im Rahmen der Umbauarbeiten Oranienburger Straße |
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0199/XX |
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Ö 10.5 |
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Musische Tage Reinickendorf sichern |
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0311/XX |
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Ö 10.6 |
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Unterrichtsausfall entgegenwirken |
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0323/XX |
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Ö 10.7 |
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Zusätzliche Atelierflächen |
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0326/XX |
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Ö 10.8 |
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Bestand der Graphothek online verfügbar machen |
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0374/XX |
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Ö 10.9 |
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50 Jahre Graphothek - Hinweistafel |
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0379/XX |
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Ö 10.10 |
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Alteingesessene Gewerbetreibende in Tegel schützen |
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0382/XX |
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Ö 10.11 |
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50 Jahre Graphothek - Informationen zu Nachlässen bewerben |
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0385/XX |
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Ö 10.12 |
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50 Jahre Graphothek mit unserer Partnerstadt Greenwich feiern |
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0387/XX |
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Ö 10.13 |
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Tag der Offenen Ateliers, Werkstätten und Galerien in Reinickendorf |
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0396/XX |
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Ö 10.14 |
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Jahresstatistik Menschen mit Behinderung |
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0403/XX |
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Ö 10.15 |
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Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 |
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0212/XX |
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Ö 10.16 |
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Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 |
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0212/XX-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Gegenstand des Antrages Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen. 3. Begründung Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen. Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt. Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt. Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushaltsplanes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaftlich vorzunehmen. Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus. Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsumtiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden. Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen. Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021“ hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX). Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt: Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung: - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm. Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert: - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel - Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben. Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt. Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen. 4. Rechtsgrundlage § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG § 31 LHO - Haushaltsmäßige Auswirkungen
siehe Anlage Frank Balzer Bezirksbürgermeister |
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06.07.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 4.1.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1. Gegenstand des Antrages Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen. 3. Begründung Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen. Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt. Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt. Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushaltsplanes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaftlich vorzunehmen. Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus. Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsumtiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden. Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen. Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021“ hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX). Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt: Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung: - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm. Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert: - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel - Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben. Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt. Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen. 4. Rechtsgrundlage § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG § 31 LHO - Haushaltsmäßige Auswirkungen
siehe Anlage Frank Balzer Bezirksbürgermeister vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0
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12.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 9.1 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1. Gegenstand des Antrages Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen. 3. Begründung Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen. Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt. Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt. Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushaltsplanes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaftlich vorzunehmen. Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus. Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsumtiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden. Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen. Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021“ hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX). Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt: Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung: - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm. Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert: - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel - Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben. Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt. Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen. 4. Rechtsgrundlage § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG § 31 LHO - Haushaltsmäßige Auswirkungen
siehe Anlage Frank Balzer Bezirksbürgermeister Gemäß Konsensliste Überweisung an den Hauptausschuss
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06.09.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 4.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1. Gegenstand des Antrages Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen. 3. Begründung Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen. Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt. Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt. Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushaltsplanes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaftlich vorzunehmen. Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus. Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsumtiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden. Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen. Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021“ hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX). Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt: Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung: - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm. Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert: - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel - Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben. Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt. Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen. 4. Rechtsgrundlage § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG § 31 LHO - Haushaltsmäßige Auswirkungen
siehe Anlage Frank Balzer Bezirksbürgermeister Annahme
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 (CDU/SPD/AfD/FDP/Linke) dagegen: 0Enthaltung: 1 (B90/Grüne) Beschlussfassung über die Dringlichkeit der Tagesordnungspunkte 4.3 und 4.4: Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0Enthaltung: 0
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13.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 10.16 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1. Gegenstand des Antrages Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen. 3. Begründung Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen. Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt. Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt. Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushaltsplanes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaftlich vorzunehmen. Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus. Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsumtiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden. Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen. Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021“ hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX). Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt: Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung: - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee - Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm. Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert: - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße - Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel - Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben. Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt. Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen. 4. Rechtsgrundlage § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG § 31 LHO - Haushaltsmäßige Auswirkungen
siehe Anlage Frank Balzer Bezirksbürgermeister einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU, SPD, AfD, B90/Grüne, Die Linke dagegen: / Enthaltung: /
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Ö 11 |
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Anträge |
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Ö 12 |
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Ersuchen |
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Ö 12.1 |
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Task Force beim Allgemeinen Ordnungsdienst einführen |
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0545/XX |
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Ö 12.2 |
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Radweg entlang der Malche |
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0504/XX |
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Ö 12.3 |
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Tränken für Hundespielplätze |
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0524/XX |
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Ö 12.4 |
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Anonymisiertes Bewerbungsverfahren |
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0511/XX |
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Ö 12.5 |
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Bienen, Schmetterlinge und andere sog. Bestäuber vor dem Aussterben bewahren |
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0541/XX |
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Ö 12.6 |
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Parkplätze in der Flottenstraße |
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0546/XX |
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Ö 12.7 |
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Gestalterische Aufwertung der Wartebereiche in den Bürgerämtern |
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0508/XX |
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Ö 12.8 |
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Baubeiräte an Schulen gründen! |
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0513/XX |
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Ö 12.9 |
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Überschwemmungsschäden durch Starkregen in Reinickendorf |
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0543/XX |
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Ö 12.10 |
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Halteverbot im Bernshausener Ring |
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0549/XX |
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Ö 12.11 |
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Liegewiese am Schäfersee |
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0509/XX |
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Ö 12.12 |
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Schulentwicklungsplan für Reinickendorf aktualisieren! |
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0514/XX |
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Ö 12.13 |
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Mehr Zivilstreifen beim Allgemeinen Ordnungsdienst |
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0550/XX |
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Ö 12.14 |
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Tanzsaal Stadtteilbibliothek |
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0510/XX |
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Ö 12.15 |
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Zeit-/Maßnahmenplan für Schulsanierungen und Schulneubau |
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0516/XX |
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Ö 12.16 |
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Verkehr in den Alemannenstraße |
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0553/XX |
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Ö 12.17 |
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Campus Hannah Höch sanieren, ausbauen und stärken |
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0515/XX |
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Ö 12.18 |
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Neubau einer ISS am Waidmannsluster Damm |
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0517/XX |
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Ö 12.19 |
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Eine nachhaltige Perspektive für die Montessori-Schule Heiligensee! |
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0518/XX |
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Ö 12.20 |
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Schulsanierung und Schulneubau mit hohen Standards realisieren! |
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0519/XX |
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Ö 12.21 |
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Maßnahmen gegen Hochwasser im Bereich Mäckeritzwiesen |
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0567/XX |
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Ö 13 |
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Empfehlungen |
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Ö 13.1 |
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Montessori Schule unterstützen |
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0547/XX |
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Ö 13.2 |
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Verschönerung im Bereich Roedernallee und Flottenstraße |
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0505/XX |
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Ö 13.3 |
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Legionellenbefall bekämpfen |
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0537/XX |
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Ö 13.4 |
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|
Diebstahlschutz auf Fahrradabstellanlagen |
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0548/XX |
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Ö 13.5 |
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|
Regenwasserabläufe auf der Heiligensee- und Konradshöher Straße |
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0507/XX |
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Ö 13.6 |
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|
Bewohnern der Mäckeritzwiesen helfen |
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0525/XX |
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Ö 13.7 |
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|
Dauernde Verschmutzung verringern |
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0526/XX |
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