Auszug - Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-VE1 für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.18
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 13.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:13 - 22:47 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.09.2017, 17:00 Uhr, Raum 338
0555/XX Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-VE1 für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.08.2017 beschlossen:

 

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-VE1 aufzustellen.

 

  1. Da die Voraussetzungen gemäß § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden jedoch in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt.
  2. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I. S. 2808).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

Anlagen:a)Bebauungsplanentwurf 12-VE1

b)   Kurzbegründung

c)    Grundzustimmung

d)   Außenanlagenplan

e)   Visualisierung Umgebung

f)     Visualisierung Ansicht

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz und Umwelt und Natur

 

 
 

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