Auszug - Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer am Franz-Neumann-Platz erhöhen  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:13 - 22:47 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.09.2017, 17:00 Uhr, Raum 338
0049/XX-01 Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer am Franz-Neumann-Platz erhöhen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0049/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.03.2017 zur Drucksache Nr. 0049/XX:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Umgestaltung des Franz-Neumann-Platzes die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Südseite des Platzes zu verbessern.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die bauliche Situation überprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass derzeit keine Möglichkeit für eine bauliche Änderung besteht. Die BVG hat bisher dem Einbau von Leitplanken zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer nicht zugestimmt, da sie im Zusammenhang mit der erforderlichen Verankerung der Planken im Straßengrund eine Beschädigung der hier verlaufenen Tunnelanlagen der U8 befürchten.

 

Das Bezirksamt hat daher die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Überprüfung gebeten, ob die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer durch Maßnahmen der Verkehrslenkung Berlin, wie beispielsweise zusätzliche „Richtungstafeln in Kurven“ nachhaltig verbessert werden kann.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

„Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat die Verkehrssituation vor Ort und die Notwendigkeit ergänzender Maßnahmen geprüft. Südlich des Franz-Neumann-Platzes sind bereits für die östliche Richtungsfahrbahn in Höhe Residenzstraße 102 am rechten Fahrbahnrand und auf dem Mittelstreifen Zeichen 103 (Achtung Kurve) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kombination mit Zeichen 274-53 StVO (30 km/h) vorhanden. Des Weiteren existiert unmittelbar westlich angrenzend an der Einmündung Residenzstraße/Letteallee eine Richtungstafel für die Kurve. Alle Verkehrszeichen sind gut für die auf der östlichen Richtungsfahrbahn fahrenden Kraftfahrer erkennbar.

Weitere Unterstützung erhalten die Kraftfahrer zudem von den Leitlinien, welche den nordwestlichen Verlauf der Fahrbahn für die zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr der Richtungsfahrbahn verdeutlichen.

 

Nach Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik haben sich im Zeitraum 01.04.201431.03.2017 insgesamt 14 Verkehrsunfälle auf dem Abschnitt Holländerstraße – Residenzstraße zwischen Markstraße und Letteallee in beiden Fahrtrichtungen wegen nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet. Fußgänger und/oder Radfahrer waren in keinen Verkehrsunfall involviert.

Zwei Verkehrsunfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit traten in Verbindung mit Alkoholeinfluss auf. Darüber hinaus ist auffällig, dass sich von den übrigen 12 Verkehrsunfällen 10 entweder am  Wochenende, in der Nacht oder tagsüber in den Ferien ereigneten. Diese traten also zu den durchschnittlich verkehrsärmeren Zeiten auf.

 

Ihr Wunsch, die geschilderten Unfallszenarien in Zukunft zu vermeiden, wird seitens der VLB und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz uneingeschränkt geteilt. Gleichwohl obliegt die Verantwortung für verkehrssicheres Verhalten im Straßenverkehr vorrangig den am Verkehr Teilnehmenden. Die VLB hat durch die vorgetragenen straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen die Grundlage für eine sichere Verkehrsführung geschaffen. Die Solidität dieser Maßnahmen wird auch dadurch verdeutlicht, dass bei einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von rund 20.000 Kfz/24 h auf diesem Abschnitt der Residenzstraße 14 Verkehrsunfälle wegen Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einem Zeitraum von 36 Monaten keine allgemeine und grundsätzliche Überforderung der Kraftfahrer indizieren.

 

Aus den dargelegten Gründen bitte ich um Verständnis, dass zu diesem Zeitpunkt keine ergänzenden verkehrsbehördlichen Maßnahmen für erforderlich erachtet werden.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0049/XX als erledigt zu betrachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Frank BalzerSebastian Maack

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

 
 

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