Drucksache - 0397/XX-01-01  

 
 
Betreff: Ausführungsvorschriften zum Bundesteilhabegesetz
Status:öffentlichBezüglich:
0397/XX-01
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.07.2017 – Drucksache Nr. 0397/XX - 01:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Senatsverwaltung darauf hinzuwirken, dass die Ausführungsvorschriften zum Bundesteilhabegesetz bis Ende September vorliegen, damit die zuständigen Abteilungen im Bezirksamt wissen, wie das Gesetz in der Praxis angewandt werden soll.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich entsprechend an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt.

 

Die Senatsverwaltung hat dem Bezirksamt folgende Antwort gegeben:

„[…] die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat Mitte März 2017 ein ressortübergreifendes Projekt unter Einbeziehung der Bezirke zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gestartet. Dafür haben zahlreiche Arbeitsgruppen bereits ihre Arbeit aufgenommen. So wirkt der Bezirk Reinickendorf etwa in der AG Gesamtplan zur Überarbeitung der Berliner Regelungen im Hinblick auf die neuen Anforderungen der Gesamt- und Teilhabeplanung mit.

 

Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf zur Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe bis Ende 2019 im parlamentarischen Verfahren. Für die ab 1.1.2018 anstehenden Rechtsänderungen durch das Bundesteilhabegesetz ist geplant, die Bezirke mittels eines Rundschreibens rechtzeitig zu informieren. Mit dem Inkrafttreten des neuen Leistungsrechts der Eingliederungshilfe im SGB IX ab 1.1.2020 werden u.a. auch die entsprechenden Ausführungsvorschriften angepasst. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0397/XX - 01 damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer Uwe Brockhausen

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 


 


 

 

Stammbaum:
0397/XX   Bundesteilhabegesetz   BVV-Büro   Große Anfrage
0397/XX-01   Ausführungsvorschriften zum Bundesteilhabegesetz   BVV-Büro   Entschließungsantrag
0397/XX-01-01   Ausführungsvorschriften zum Bundesteilhabegesetz   BVV-Büro   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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