Drucksache - 0212/XX  

 
 
Betreff: Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. UmweltBezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
08.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
26.04.2017 
4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
09.05.2017 
5. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
13.06.2017 
6. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.07.2017 
7. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.09.2017 
11. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 - 2021
Anschreiben Bezirksbürgermeister_Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018_2019
Anlage 1_Finanzierungsübersicht Baumaßnahmen Reinickendorf
Anlage 2_Erläuterungen

Sachverhalt

 


Sachverhalt / Beschlussvorschlag:

 

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger IUK-Technik. Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 


 

 

Stammbaum:
0212/XX   Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Vorlage zur Beschlussfassung
0212/XX-01   Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Vorlage zur Beschlussfassung
 
 

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