Drucksache - 0103/XX-01  

 
 
Betreff: Dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen im Märkischen Viertel
Status:öffentlichBezüglich:
0103/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Integrationsausschuss Kenntnisnahme
26.09.2017 
6. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 05.04.2017 - Drucksache Nr. 0103/XX:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Gesprächen mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und der Gesobau nach Möglichkeiten zu suchen, die geplante zentrale Unterbringung kurzfristig in eine dezentrale im gesamten Wohnungsbestand der Gesobau zu überführen. Dies wird zu einer besseren Integration der zu uns Geflüchteten und zu einer höhreren Akzeptanz in der Bevölkerung führen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich sowohl gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG als auch dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) für eine dezentrale Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner der geplanten Flüchtlingsunterkunft im Märkischen Viertel ausgesprochen. Das Bezirksamt ist grundsätzlich der Auffassung, dass eine schnelle und gelungene Integration von zu uns Geflüchteten vor allem durch eine dezentrale Unterbringung in eigenem Wohnraum gelingen kann.

Sowohl das LAF als auch die GESOBAU AG stimmen mit dem Grundgedanken einer dezentralen Unterbringung überein, beide Seiten sehen jedoch vielfältige Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung. Grundlegend ist festzuhalten, dass aufgrund der angespannten Situation am Berliner Wohnungsmarkt eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen durch den Mangel an verfügbaren Wohnungen schnell an seine Grenzen stößt.

Das LAF hat basierend auf der Zugangssituation in den Jahren 2015 und Anfang 2016 ein Abkommen mit den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG), darunter auch der GESOBAU AG, zur Errichtung neuer modularer Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) abgeschlossen. Die Details zum Bau und Betrieb der sogenannten WBG MUF sind in dem abgeschlossenen „Letter of Intent“ allgemein festgehalten und mit der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaft objektbezogen vertiefend abgestimmt worden. Aufgrund der damaligen Zuzugssituation sowie des Finanzierungskonzeptes der Neubauten wurde eine dezentrale Unterbringungsoption nicht erwogen.

Das momentane Berliner Betreuungskonzept ist ein weiterer Grund, weshalb das LAF zum jetzigen Zeitpunkt von einer dezentralen Unterbringung absieht. In der Praxis zeigt sich, dass geflüchtete Menschen oftmals noch einen hohen Betreuungsbedarf in ihrem alltäglichen Leben haben. Hierbei geht es häufig um organisatorische und sprachliche Unterstützung. Das jetzige Betreuungskonzept sieht eine Unterstützung durch sozialpädagogisches Personal in Erstaufnahme-, Not- sowie Gemeinschaftsunterkünften vor, nicht aber bei Personen, die im eigenen Wohnraum leben. Bereits bei den Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit eine Wohnung über das WBG-Kontingent des LAF bekommen, zeigt sich, dass diese einer weiterführenden Betreuung und Begleitung bedürfen. Daher ist das LAF nach eigenen Angaben bereits mit der zuständigen Senatsverwaltung in Gesprächen über eine mögliche Zwischenlösung bei der Betreuung zwischen der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und im eigenen Wohnraum. Jedoch sind das Betreuungs- sowie das Finanzierungskonzept noch nicht geklärt.

Um einen Übergang in den eigenen Wohnraum und ein Ankommen in der hiesigen Gesellschaft zu erleichtern, wurde die modulare Unterkunft im Märkischen Viertel in 113 abgeschlossenen Wohneinheiten mit jeweils eigenen Küchen und Sanitäranlagen geplant, so dass beispielsweise Familien in einer abgeschlossenen Wohneinheit untergebracht werden können. Wichtig sind aber darüber hinaus auch die im Erdgeschoss zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume für Unterstützungs-, Austausch- sowie Freizeitangebote.

MUF sind mit einer normalen Lebensdauer für Neubauten als Wohnhäuser konzipiert, können aber aufgrund der modularen Bauweise in einem kürzeren Zeitraum sowie mit höherer Flexibilität innerhalb der Wohnungsgrundrisse errichtet werden. Es ist geplant, dass die Wohnungen in den MUF zu einem späteren Zeitpunkt als normaler Wohnraum allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen. Die langjährige Nachnutzung und dann auch gemischte Bewohnerstruktur ist ausdrücklich erwünscht, um so mittelfristig mehr regulären Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen in Berlin zu schaffen.

Die GESOBAU AG verweist auf den Wunsch der Senatsverwaltung nach einem zentralen Standort. Zudem zeigen die gemachten Erfahrungen aus den Kontingentwohnungen sowie aus den Vermietungen an bereits anerkannte Geflüchtete, dass eine sozialpädagogische Betreuung bei den genannten Alltagsproblemen und dem Ankommen in der hiesigen Gesellschaft sehr wichtig ist. Eine dezentrale Unterbringung ist nicht immer das geeignete Mittel für ein gelungenes Ankommen und auch hier treten Konflikte mit Nachbarn auf, die durch die professionellen Ansprechpersonen in einer zentralen Unterkunft aufgefangen und bearbeitet werden können. Es wird auf das noch nicht für eine dezentrale Unterbringung ausgelegte Berliner Betreuungskonzept hingewiesen. Zudem ist eine dezentrale Unterbringung von bis zu 500 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern in den Bestand der GESOBAU AG momentan nicht möglich, da die Fluktuations- und Leerstandquote zum jetzigen Zeitpunkt mit unter einem Prozent extrem gering ist. Es gibt keine andere Option für die Unterbringung als Neubau, da die GESOBAU AG nicht nur im Märkischen Viertel, sondern auch in Pankow eine Unterkunft baut und dann auch diese Personen dezentral unterbringen müsste.

Zur Unterstützung der Integration der Geflüchteten, die in dem MUF leben werden oder bereits im eigenen Wohnraum leben, und zur Unterstützung der alteingesessenen Bevölkerung des Märkischen Viertels wird voraussichtlich in diesem Jahr, spätestens mit der Fertigstellung der Unterkunft in 2018, das Programm „Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften (BENN)“ starten. Dieses Programm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen soll künftig im Umfeld von größeren Unterkünften die Gemeinschaft im Viertel stärken und den Geflüchteten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Das Bezirksamt begrüßt dabei ausdrücklich die Ausrichtung des Projekts, das alteingesessene Bewohnerinnen und Bewohner sowie neu Dazugekommene gleichberechtigt einbezieht sowie die Bedarfe beider Bewohnergruppen berücksichtigt und miteinander verbindet. Das Programm ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Integration der ins Märkische Viertel kommenden und vorerst überwiegend zentral untergebrachten Geflüchteten. Es fördert die Akzeptanz und den Dialog mit der dort lebenden Bevölkerung. Zudem wird das Bezirksamt durch weitere Projekte und Maßnahmen das Märkische Viertel bei den integrativen Herausforderungen unterstützen.

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0103/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer Uwe Brockhausen

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Stammbaum:
0103/XX   Dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen im Märkischen Viertel   SPD-Fraktion   Antrag per Dringlichkeit
0103/XX-01   Dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen im Märkischen Viertel   Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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