Drucksache - 0546/XX
Sachverhalt:
Das Parkverbot n der Flottenstraße wurde angeordnet, damit sich keine Schlangen von LKWs bilden, die nach links auf das ALBA-Gelände zum Wiegen fahren wollen. Seit einiger Zeit befindet sich an dem Standort keine LKW-Waage mehr. Der Grund für das Verbot ist damit weggefallen. Mit einer Aufhebung des Parkverbotes könnten zum einen Parkplätze für die umliegenden Gewerbe geschaffen werden. Zum anderen könnte die Flottenstraße, die von Rasern als Rennstrecke genutzt wird, verkehrlich beruhigt werden. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Parkverbot auf dem Teilabschnitt der Flottenstraße zwischen der Roedernallee bis zum Stegeweg in Richtung Osten aufzuheben.
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