Drucksache - 0085/XXI  

 
 
Betreff: Bezirkliche Strategie gegen religiöses Mobbing und konfrontative Religionsbekundungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBildung, Schule und Kultur
Verfasser:1. Leppek, Roland
2. Beitritt: CDU
Schulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.01.2022 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Partizipation und Integration Ausschussberatung
01.03.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration gegenstandslos   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
04.10.2022 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
08.11.2022 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
21.11.2022 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
03.01.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
16.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gegenstandslos   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt CDU
Überweisung BSK ff, PuI
Ausschuss Beschluss PuI
Ausschuss BSK vertagt 1
Ausschuss BSK vertagt 2
Ausschuss BSK vertagt 3
Ausschuss BSK vertagt 4
Beschluss

Da die FDP nach der Wiederholungswahl keinen Bezirksverordneten mehr stellt, ist die Drucksachen ab dem 16. März 2023 gegenstandslos.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich eine bezirkliche Strategie gegen religiöses Mobbing und konfrontative Religionsbekundungen in Schulen und Jugendeinrichtungen zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Zur Strategie sollen u.a. gehören:

 

  • Die wissenschaftliche Vertiefung der Erkenntnisse aus der „Bestandsaufnahme Konfrontative Religionsbekundungen in Neukölln“ des „DeVi e.V.“;
  • eine Sensibilisierung der Schul- und Einrichtungsleitungen für die Problematik;
  • eine beratende Unterstützung der Schul- und Einrichtungsleitungen bei der lösungsorientierten Thematisierung der Problematik in Zusammenarbeit mit einer geeigneten wissenschaftlichen Einrichtung;
  • die schnelle Einrichtung einer Kontaktstelle bzw. eines bezirklichen Ansprechpartners, an die bzw. den Schulen und andere Einrichtungen sich bei entsprechenden Fällen wenden können;
  • eine bezirkliche Kommunikationsstrategie gegenüber Moscheen, Moscheevereinen und anderen von der Problematik betroffenen religiösen Einrichtungen, die darauf zielt, dass die freie Entfaltung des Individuums in unserem Gemeinwesen Vorrang hat gegenüber den Regeln jedweder Glaubensgemeinschaft;
  • der Einsatz auf Landesebene für die Einrichtung einer landesweiten bzw. bezirksübergreifenden Koordinierungsstelle, um die Problematik landesweit zu bekämpfen.

 

Die Strategie kann mit Fördermitteln des Bundes und anderer Mittelgeber gestartet werden, soll aber nachhaltig im Bezirkshaushalt abgesichert werden.

 

Begründung: Laut der „Bestandsaufnahme Konfrontative Religionsbekundungen In Neukölln“ des „DeVi e.V.“ gibt es zumindest an 10 anonymisierten Schulen bzw. Jugendeinrichtungen erhebliche Probleme religiösen Mobbings. Religiöses Mobbing muss wie jede Art von Diskriminierung bekämpft werden. Schule soll den Kindern und Jugendlichen vermitteln, dass sie ihre Individualität ausleben können. Dogmen und Verbote, die in religiösen Vereinigungen vermittelt und in Neuköllner Schulen weitergetragen werden, verhindern, dass Kinder und Jugendliche sich angemessen entwickeln können.

Die vorliegende Bestandsaufnahme lässt befürchten, dass die beschriebene Qualität und Quantität religiösen Mobbing nicht nur an den interviewten Schulen vorherrschen. Um den wahren Umfang des Problems zu erkennen, sollte die Bestandsaufnahme wissenschaftlich vertieft werden. Dies würde auch die Legitimität konkreter Maßnahmen erhöhen.

Die Schulen und Jugendeinrichtungen sollten mit dem Problem nicht allein gelassen werden. Darum stehen Senat und Bezirksamt in der Pflicht, sie bei der Bewältigung der Probleme zu unterstützen.

 
 

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