Drucksache - 2178/XX  

 
 
Betreff: Befristete Sonderregelungen für die Außengastronomie verlängern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Wittke, FranzPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
10.03.2021 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt   
12.05.2021 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Gruppe zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die bis 31.März 2021 befristeten Sonderregelungen für die Außengastronomie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

 

Begründung: Die Bundesregierung und die Bundesländerhaben aktuell Maßnahmen verlängert, die die wirtschaftliche Existenz sehr vieler gastronomischer Betriebe und ihrer Mitarbeiter massiv bedrohen. Daher ist es dringend notwendig, die vom Bezirksamt Neukölln am 06.10.2020 beschlossenen, bis zum 31.März 2021 befristeten, Sonderregelungen zu verlängern. Damit die Betriebe die Oster- und die Pfingstfeiertage nutzen können, wäre eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2021 sinnvoll, da es auch im April und Mai erfahrungsgemäß kalte, regnerische Tage gibt.

 
 

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