Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1710/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Milieuschutzverordnung“) für das Gebiet „Germaniapromenade“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen.
Die Milieuschutzsatzung soll gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBL. S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) nach Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Rechtsverordnung erlassen werden.
Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 18.02.2020
___________________ _____________________ Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
-Schlussbericht-
Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Germaniapromenade“ im Bezirk Neukölln ist am 26.02.2020 durch die BVV beschlossen worden und am 03.03.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 7 auf Seite 64-65 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1710/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 23. Februar 2021
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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