Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1454/XX
Begründung: In den Antworten an die Einwohnerfragen von Frau Sabine Seifert und Herrn Dr. Knopp vom 22. Mai 2019 legt Bezirksbürgermeister Martin Hikel dar, warum dezidierte naturschutzfachliche Gutachten zu den geplanten Rodungen und Umgestaltungen am Weigandufer nicht erforderlich seien.
Zugleich hat sich das Bezirksamt auch gegen eine freiwillige Umweltprüfung im Sinn der Schutzziele des Bundesnaturschutzgesetzes entschieden und eine Planung mit Kahlschlagrodungen und großen steinernen Flächen vorgelegt.
Angesichts der Klimakrise und der damit einhergehenden Dringlichkeit, Aufheizungen, Austrocknungen und Überschwemmungen in den Städten zu vermindern wirkt diese Planung befremdlich und anachronistich, daher folgende
Frage 1: Wie konkret sah das Verfahren aus, das zur jetzt vorliegenden Rodungs-/ Umgestaltungplanung geführt hat hinsichtlich Bewertungsmethoden und -ergebnissen von Schlüsselfaktoren wie Abflußwerten von Regenwasser, Versickerungsfähigkeit, Wasserspeicherkapazität und Verdunstungsfähigkeit des Bodens, Kühlung durch Verschattungsfähigkeit durch Vegatation, Aufheizung von Oberflächen, Artenvielfalt und Biodiversität, sozialen Aspekten wie Abschirmung zur Straße als Voraussetzung zur Eignung als Naherholungsraum, Beteiligung von geeigneten Fachplanern, Experten und Beratungsstellen, jeweils in Bezug auf die Bestandssituation, in Erwägung gezogene schonendere Planungsvarianten und die nun vorgelegte Planung?
Weiterhin folgende
Frage 2: Welche konkreten Planungsvarianten wurden in Erwägung gezogen und auf ihre Eignung überprüft, die die Ziele wie Barrierefreiheit, Ökologie und Soziales mit nur schonenderen und punktuelleren Eingriffen statt der jetzt geplanten Kahlschlagsrodung erreichen? |
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