Drucksache - 1358/XX  

 
 
Betreff: Bezirksbürgermeister stellt sich über das Grundgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Schröter, SteffenSchröter, Steffen
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 1358/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen basiert die Entscheidung des Bezirksamtes Neukölln, einer linksextremistisch nahestehenden Organisation, eine Ausstellung 14 Tage vor der Europawahl im Rathaus Neukölln mit dem Ziel der Verunglimpfung der AfD zu genehmigen, obwohl aus dem Grundgesetz (Artikel 3,20 und 21 Grundgesetz) eindeutig hervorgeht, dass staatliche Stellen weder zugunsten noch zulasten einer politischen Partei wirken dürfen (Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien)?
  2. Ist die Genehmigung der Ausstellung im Rathaus Neukölln mit dem Ziel der Verunglimpfung der AfD dahingehend zu verstehen, dass das Bezirksamt Neukölln, an deren Spitze der Bezirksbürgermeister den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlassen hat, weil das staatliche Neutralitätsgebot zu den wichtigsten Grundprinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört und sich fundamental von antidemokratisch, totalitären Systemen abhebt?
 
 

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