Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0735/XX
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, aus der ständigen Unbenutzbarkeit der Radstreifen auf dem inzwischen fertig gestellten ersten Bauabschnitt der Karl-Marx-Straße zügig für die weitere Planung und Bebauung der folgenden Bauabschnitte Konsequenzen zu ziehen. Darum ist auf die Einrichtung konventioneller Radstreifen wie auf dem ersten Bauabschnitt zu verzichten.
Um trotzdem einen sicheren und attraktiven Fahrradverkehr zu gewährleisten, soll das Bezirksamt gemeinsam mit den zuständigen Stellen Alternativlösungen wie Parallelrouten für und Fahrradfahrer oder die Verlegung von Radstreifen zwischen Parkstreifen und Gehsteigen prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Alle Bautätigkeiten auf dem zweiten Bauabschnitt, die auf die Einrichtung konventioneller Radstreifen zielen, sind sofort einzustellen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist regelmäßig zu berichten.
Begründung: Mit der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der Karl-Marx-Straße ist deren Attraktivität für Radfahrerinnen und Radfahrer keinesfalls gestiegen, wie während der Planungsphase angekündigt. Auch die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer hat nicht zugenommen, sondern sie hat insbesondere für die Ungeübten und Unsicheren auf dem Fahrrad abgenommen, da auf dem Radstreifen parkende Fahrzeuge ständig zu einem Wechsel in den fließenden Autoverkehr nötigen. Die Absperrung der Radstreifen, z.B. durch Poller ist anscheinend großflächig aufgrund von Brandschutzgründen nicht möglich. Das Ordnungsamt ist aufgrund fehlender Ressourcen nicht in der Lage, für freie Fahrt zu sorgen. Um ein weiteres Fahrradstreifen-Desaster zu verhindern, die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer nicht weiter zu gefährden und unnötige weitere Kosten durch solche Planungsfehler zu verhindern, sind die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die bisher gemachten Erfahrungen und die Gewährleistung der Sicherheit aller Radfahrerinnen und Radfahrer rechtfertigen auch einen partiellen Baustopp. |
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