Drucksache - 0624/XX  

 
 
Betreff: Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt neun festgesetzt und besteht aus

 

dem Vorsteher,

der stellvertretenden Vorsteherin,

der Fraktionsvorsitzenden der SPD,

dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

der Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN

dem Fraktionsvorsitzenden der AfD

dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Neu

sowie zusätzlich

einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 
 

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