Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0243/XX
Ich frage das Bezirksamt:
Weshalb sieht sich das Bezirksamt außerstande, meine kleine Anfrage zu der auch in Neukölln aktiven israelfeindlichen (wahlweise israelkritischen) sozialen Bewegung BDS (Boykottieren, Desinvestition, Sanktionen) zu beantworten, welche bekanntermaßen nicht mit strafrechtlich relevanten Methoden arbeitet und deshalb (soweit bislang bekannt) gerade KEIN Fall für Verfassungsschutz, Polizei und LKA ist, indem zum Beispiel bei der Demonstration am Neuköllner Richardplatz am 13.5.2017 die Parole "From the river to the sea - Palestine will be free" gerufen wurde, welche laut dem von mir dazu befragten Polizeibeamten knapp unterhalb der Schwelle zur Volksverhetzung liegt und somit unter die Meinungsfreiheit fällt, weshalb es sich bei dieser Fragestellung um ein politisches Problem handelt, welches sehr wohl in den Verantwortungsbereich des Bezirks (Integration, Bildung, Jugend etc.) fällt? |
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