Drucksache - 0006/XX  

 
 
Betreff: Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Koglin, JürgenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.10.2016 
1. öffentliche (konstituierenden) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 iher Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt acht festgesetzt und besteht aus

 

dem Vorsteher,

der stellvertretenden Vorsteherin,

dem Fraktionsvorsitzenden der SPD,

dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

der Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

dem Fraktionsvorsitzenden der AfD,

dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN

sowie zusätzlich

einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 
 

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