Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0006/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 iher Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt acht festgesetzt und besteht aus
dem Vorsteher, der stellvertretenden Vorsteherin, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN sowie zusätzlich einem Mitglied der Fraktion der SPD. |
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nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
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an Tagen der BVV-Sitzungen
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