Drucksache - 1375/XIX  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2016/2017 (Doppelhaushalt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
01.09.2015    30. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
22.09.2015 
31. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
02.09.2015 
43. außerordentliche, öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
07.09.2015 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sozialausschuss Entscheidung
08.09.2015 
43. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
08.09.2015 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Entscheidung
09.09.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur GEMEINSAM mit der 22. öffentliche Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sportausschuss Entscheidung
09.09.2015 
22. öffentliche Sitzung des Sportausschusses GEMEINSAM mit der 44. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gesundheitsausschuss Entscheidung
15.09.2015 
21. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
17.09.2015 
39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. BVV-Vorlage_HHPl_2016_2017
2. Haushaltsplan_2016_2017_BA-Beschluss
3. Anlage_I-Planung_zum_HHPl_2016_2017
4. Anlage_Baumittelliste_Neukölln_2016_2017
Vorlage zur Beschlussfassung
VzB überwiesen
Ausschuss Beschluss 1
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

1

 

 

 

SportAS am 10.09.2015:

Beschlussempfehlung an die BVV:  Haushalt in seinem Kapitel ohne Änderung zu beschließen.

 

 

VuG am 07.09.2015:

Beschlussempfehlung an die BVV:  Haushalt in seinem Kapitel ohne Änderung zu beschließen.

 

 

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2016 und 2017 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2016

2017

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

812.409.100 €

833.243.100 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen:

12.075.000 €

13.100.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

801.187.100 €

816.951.100 €

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

801.055.100 €

816.944.100 €

 

 

 

Investitionen - Einnahmen:

11.222.000 €

16.292.000 €

 

 

 

Investitionen - Ausgaben:

11.354.000 €

16.299.000 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionen:

 

12.075.000 €

 

13.100.000 €

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2016 und 2017.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln umzusetzen.

 


Begründung:

1.                      Allgemeines

1.1.               Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.

Die Aufstellung des Haushalts 2016/2017 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Mehreinnahmen in 2016 und 2017 sowie einer pauschalen Minderausgabe für das Haushaltsjahr 2016 möglich (vgl. T 1.2). Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass vom Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und sachbezogene Änderungen beschlossen werden. Insoweit empfiehlt sich eine entsprechende Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses redaktionelle und zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen aus dem Aufstellungsrundschreiben und aus weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr. 71/15 vom 26.05.2015 eingehalten. Auf die wesentlichen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2014. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2017 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2015 werden sodann in den Haushalt übernommen. Gegebenenfalls betroffene Bereiche der politischen Schwerpunkte werden angepasst. Auf Absatz 2 Satz 4 dieser Tz. wird verwiesen.

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2014/2015 insoweit verändert, als die produktorientierte Darstellung und die Angaben zum Gender Budgeting als eigenständige Gliederungspunkte vollständig in den Vorbericht des Haushaltsplans aufgenommen wurden.

Der Bezirkshaushalt Neukölln wird unter Beteiligung von interessierten Bürgern und Bürgergruppierungen erstellt. Die Beschlüsse des Bezirksamtes zu den Eckwerten und die aktuelle Fassung waren in den haushaltbearbeitenden Dienststellen und im Internet (http://www.berlin.de/ba-neukoelln/) zugänglich. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde in multimedialer Form aufmerksam gemacht.

Grundsätzlich ist es dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen der BVV möglich, über Anträge interessierter Bürger zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses zu bewirken.


1.2.               Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind, soweit möglich, weitestgehend sachbezogen umgesetzt; dies im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten, um in der Diskussion mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Haushaltswirtschaft mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren zu können.               Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen nicht unterschritten worden.             

Das Bezirksamt hat sich entschieden, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des vorletzten Jahres (2014) als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 festzulegen. Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf der erwarteten Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäquivalente (VZÄ). Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ist-Werten des Jahres 2014 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Die bestehenden bezirklichen Schwerpunktsetzungen werden mit dem vorliegenden Haushaltplan fortgeführt und um weitere Maßnahmen ergänzt, wobei die Entwicklung der Sozialstruktur und die damit verbundenen Konsequenzen dieses auch rechtfertigen. Zu diesen Schwerpunktsetzungen gehören insbesondere Kooperationsvorhaben mit Wirtschaftsunternehmen und Institutionen, die Jugendarbeit, das Mobile Bürgeramt, die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Schulmobiliar, für Alphabetisierungskurse an den Volkshochschulen sowie für besondere kulturelle und soziale Projekte (z.B. Seniorenarbeit). Auch eine Vorsorge für die durch den Bezirk aufzubringenden Eigenmittel im Kontext Jugendberufsagentur wurde getroffen.

Soweit die Finanzierung von Sachverhalten im Kontext Jugendberufsagentur und ausgewählte, durch die Senatsverwaltung für Finanzen anerkannte, Personalmehrbedarfe außerhalb der Globalsummenzuweisung zugesichert wurde, sind diese Mittel in den Ansätzen berücksichtigt. Der hier im Rahmen der künftigen Basiskorrektur erwartete Ausgleich wird mittels Pauschaler Mehreinnahme abgebildet.

Zudem werden Mittel zur Erweiterung des Musikschulangebots – soweit die weitere Verstetigung der zusätzlichen Finanzierung erwartet wird – aus Gründen der Transparenz an zentraler Stelle veranschlagt und zum Ausgleich eine Pauschale Mehreinnahme ausgewiesen.

Ggf. im Ergebnis der Aufgabenwahrnehmung durch die Jugendberufsagentur steigende Fallzahlen werden indessen nicht abgebildet, da hier zu gegebener Zeit eine angemessene Ausfinanzierung durch das Land Berlin erwartet wird.

Im Haushaltsplan 2016/2017 ist zudem der Bedarf an Bauvorbereitungsmitteln besonders zu berücksichtigen. Von der Senatsverwaltung für Finanzen ist üblicherweise vorgesehen, diese aus der zur Verfügung gestellten Globalsumme zu finanzieren. Für die Bauvorhaben Clay-Schule und Leonardo-da-Vinci-Schule werden für das Jahr 2016 rd. 2,5 Mio. € und für das Umbauvorhaben am Verwaltungsstandort Buckower Damm 0,1 Mio. € benötigt. Eine Größenordnung von insgesamt 2,6 Mio. € lässt sich aus der Zumessung nicht finanzieren, so dass – analog der bereits zur Aufstellung in den Vorjahren mit der Senatsverwaltung für Finanzen getroffenen Regelung – die Finanzierung der benötigten Mittel durch Bildung einer zum Jahresabschluss nicht auszugleichenden pauschalen Mehreinnahme erfolgt. Der entstehende Negativvortrag wird in die korrespondierenden Folgejahre übernommen.

Systemkonform geht der Bezirk mit Bauvorbereitungsmitteln in Vorleistung, die mit Beginn der Baumaßnahme aus der dann zur Verfügung stehenden Zuweisung für Investitionen ausgeglichen werden.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 des Entwurf dieser Haushaltsplanung in Form pauschaler Mehreinnahmen in den Jahren 2016 und 2017 sowie einer pauschalen Minderausgabe in 2016 wie folgt abgebildet wird:

20162017

Zu bildende pauschale Mehreinnahme: 3.697 T€7.815 T€
davon
- im Kontext Jugendberufsagentur178 T€359 T€
- Verstetigung Ausweitung Musikschulangebot151 T€151 T€
- Bauvorbereitungsmittel 2.600 T€0 T€
- anerkannte Personalmehrbedarfe768 T€817 T€
- Korrektur der Basiskorrektur 20141.500 T€
- Fortschreibung 2017 (einschl. Jahresergebnis 2015)4.988 T€

Zu bildende pauschale Minderausgabe: 690 T€0 T€

Die pauschalen Mehreinnahmen reduzieren sich entsprechend der Bereitstellung der Mittel für die vorgenannten Sachverhalte. Für das Jahr 2016 verbleibt hiernach ein Defizit aufgrund der fehlenden Gegenfinanzierung der Bauvorbereitungsmittel und in Höhe der Pauschalen Minderausgabe, über deren Auflösung das Bezirksamt zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 beschließt. Für das Jahr 2017 verbleibt ein Defizit i.H.v. rd. 4.988 T€, das sich in Erwartung eines positiven Jahresergebnisses 2015 reduziert.

2.                      Einnahmen

Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2014 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist.

Als erwartete Erlösbeteiligung aus den Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfonds ist eine Einnahmeerwartung von 0,2 Mio. € zugrunde gelegt. Im Vergleich zu den Verkaufserlösen des Jahres 2014 (0,8 Mio. €) ist dieser Wert zwar zurückhaltend aber in Anbetracht der Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes als realistisch einzuschätzen. Zudem ist im Jahr 2016 das positive Ergebnis des Jahres 2014 i.H.v. 5.997 T€ eingestellt.             


3.                      Ausgaben

3.1.               Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Das dem Bezirk Neukölln zugewiesene Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2016 rd. 487 Mio. € von einer Gesamtzuweisung i.H.v rd. 618 Mio. €. Für das Jahr 2017 beträgt das Produktsummenbudget z.Z. rd. 497 Mio. € und die Gesamtzuweisung rd. 630 Mio. €.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen.

Die folgende Darstellung stellt die vorgegebenen Leitlinien und Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen den veranschlagten Beträgen gegenüber.

 

Vorgabe und Berechnungen der SenFin

in T€

Veranschlagung


in T€

 

2016

2017

2016

2017

Leitlinien

 

 

 

 

Lehr- und Lernmittel

3.195

3.195

3.275

3.275

Hochbauunterhaltung

10.984

10.984

10.984

10.984

Tiefbauunterhaltung

2.010

2.010

2.010

2.010

Ausbildungsmittel

1.214

1.235

1.214

1.235

Teilbudgets der
Transferausgaben

 

 

 

 

Hilfen in bes. Lebenslagen (ohne KraHi)

113.754

116.533

113.754

116.533

Krankenhilfe (Soz)

10.388

10.481

10.388

10.481

Hilfen zur Erziehung

50.917

50.917

50.917

50.917

Kindertagesbetreuung

122.414

126.390

122.414

126.390

Tagespflege

3.196

3.196

3.196

3.196

Psychiatrie-Entwicklungs-Programm

1.267

1.286

1.267

1.286

Kommunaler Finanzierungsanteil am Jobcenter

10.064

10.366

10.064

10.366

Bildung und Teilhabe

2.821

2.964

2.821

2.964

 


3.2.               Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal (ohne Kapitel 3960) sind im Bezirkshaushalt mit 86.411 T€ in 2016 und 88.546 T€ in 2017 veranschlagt. Bei der Bestimmung des Richtwertes im vorhergehenden Eckwertebeschluss wurden die Ist-Ausgaben 2014 zugrunde gelegt. Zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts sind die Ausgaben für das Personal unter Berücksichtung der Auskömmlichkeit auf 97% gekürzt worden. Ebenfalls berücksichtigt sind die Steigerungsbeträge des Tarifergebnisses 2013/2014 und der Mindestanpassungsschritte 2015 bis 2017, der Besoldungserhöhung 2014/2015 sowie die Lohndrift. Bei der Veranschlagung der Personalansätze war auch darauf zu achten, dass für die laufende Haushaltswirtschaft eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zu den Sachausgaben nicht mehr möglich ist.

Darüber hinaus erfolgte die Berücksichtigung der anerkannten Personalbedarfe mit Finanzierungszusage in Höhe von 34,07 Vollzeitäquivalente (VZÄ), die sich auf 17 Einzelsachverhalte verteilen (z.B. die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbots-verordnung, die Beschleunigung des Wohnungsneubaus oder die Transferkostensteuerung). Ferner sind dem Bezirk Neukölln für 2016 und 2017 mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Wachsende Stadt - Bezirksplafond" insgesamt 29,28 VZÄ bewilligt worden. Die Verteilung dieser zusätzlichen Stellen wurde aufgrund einer vorgenommenen Produktauswahl konkret zugewiesen, die sich somit im Stellenplan (mit Zwischenüberschrift) sowie in den Ansätzen abbilden.

Die aufgrund des Schreibens der Senatsfinanzverwaltung vom 11.05.2015 dauerhaft und befristet zu übernehmenden Auszubildenden sind gesondert abgebildet, sofern sie nicht auf freie und dauerhaft besetzbare Stellen vermittelt werden können. Eine Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen wird lediglich bei Überschreiten der vorhandenen Personalmittelansätze infolge der Übernahmen in Aussicht gestellt. Die stellenplanmäßige Abbildung erfolgt mit der jeweiligen Zwischenüberschrift in den Kapiteln 3304 (Verwaltungsfach-angestellte), 3640 (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, 3810 (Gärtner_innen) und 4202 (Vermesser_innen). Ferner wurde für die neuen dualen Studiengänge im Bereich Technik im Stellenplan Vorsorge getroffen, damit sichergestellt ist, dass berufspezifische Vakanzen entsprechend gedeckt werden können.

Entscheidend für die Veranschlagung der Personalausgaben ist der Beschluss Nr. 0541 des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2012, der in seiner Anlage für den Bezirk Neukölln den Personalbestand mit 1.611,7 VZÄ für die verbleibende Legislaturperiode bis zum Jahr 2016 festlegt. Diese Zielzahl ist identisch mit der von der Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Ausgangszahl mit Stand Dezember 2011. Ausgangs- und Zielzahl des Bezirks enthalten die kommunalen
Beschäftigten des Jobcenters Neukölln. Somit ist jedes für das Jobcenter ausgewiesene kommunale VZÄ ein VZÄ des Bezirks. Unter Einbezug der sich in den vergangenen Jahren verändernden VZÄ-Sachverhalte in Form von Zu- und Abgängen (z.B. Schulsekretärinnen) und unter Berücksichtigung der genannten neuen Fortschreibungstatbestände beträgt die fortgeschriebene VZÄ-Zielzahl 1.617,05 VZÄ (Stand 15.07.2015).

Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Hierzu gehören die Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten des Bezirks, die Erstattungen durch das Jobcenter, Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und die vom Bezirk zu erstattenden Verwaltungskosten bzgl. des kommunalen Finanzierungsanteils i.H.v. 15,2% der Verwaltungsausgaben des Jobcenters. Im Einvernehmen mit der Trägerversammlung des Jobcenters wurden 160 Stellen im Stellenplan eingestellt. Damit liegt die kommunale Beteiligung des Bezirks noch immer über 15%. Der Bezirk stellt sich in der Trägerversammlung seiner Verantwortung und trägt durch sein Abstimmungsverhalten wesentlich dazu bei, vorausschauend das Jobcenter Neukölln personalseitig für seine Aufgabenerledigung professionell aufzustellen.

Die mit Auflösung des EZeP ins Bezirksamt Neukölln versetzten Überhangkräfte (derzeit 6,25 VZÄ) sind weiterhin bei Kapitel 3390 abgebildet und ausfinanziert.


3.3.               Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben ist im Wesentlichen mit dem durch das Bezirksamt beschlossenen Grundsatz der Spiegelung der bereinigten und fortgeschriebenen Ist-Ausgaben des Jahres 2014 erfolgt, wobei auch eine Bereinigung der verausgabten Mittel aus der Partizipation am Jahresergebnis 2012 erfolgte. Mit dieser Systematik der Haushaltsaufstellung bleiben die realisierten politischen Schwerpunktsetzungen der vergangenen Jahre weitgehend erhalten. Hierzu zählen z.B. die Schulstationen, Stadtteilmütter, Tierhaltung in der Hasenheide, der Wachschutz an Schulen und die Stärkung des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes (RSD). Sie sind zudem um folgende Maßnahmen ergänzt worden:

Schwerpunkte / Maßnahmen

2016

2017

Kooperationsmittel für Partnerschaften mit Wirtschafts-unternehmen und anderen Institutionen

50 T€

50 T€

Wachschutz für Bürgeramt, Bibliothek und Sozialamt

70 T€

70 T€

Anmietung von Räumen für die VHS

 

34 T€

34 T€

ISBJ - Wartung und Pflege (Schätzung Kostensteigerung)

23 T€

23 T€

Kitaausbau (Eigenanteil) - Ansatz bei Investitionstitel

6 T€

6 T€

Transfererhöhung allg. Kinder- und Jugendförderung

390 T€

390 T€

Aufstockung Leistungsverträge

120 T€

120 T€

Präventionskette

100 T€

100 T€

Psychiatrie-, Sucht- und Gesundheitsförderung

20 T€

20 T€

Zusätzliches zahnärztliches Team und Impfteam

75 T€

75 T€

Mobiles Bürgeramt

30 T€

-

Schulausstattung (Küchen/Mobiliar)

 

250 T€

250 T€

Koordination Jugendverkehrsschule (Zuwendung)

50 T€

50 T€

Jugendkunstschule (Mietzuschuss)

15 T€

15 T€

100 Jahre Körnerpark (Sonderausstellungen)

90 T€

-

Stadtteilbibliothek Rudow (Mobiliar und Ausstattung)

-

80 T€

Alphabetisierungskurse VHS (Kofinanzierung ESF-Mittel)

50 T€

50 T€

Förderung besonderer soz. Projekte (insbes. für Senioren)

50 T€

50 T€

Aufstockung der Seniorenberatung

16 T€

16 T€

Kosten- und Tarifsteigerungen bei Zuwendungsempfängern und im Rahmen der Vergabe externer Leistungen

148 T€

148 T€

Kontext Jugendberufsagentur - bezirkliche Eigenmittel

120 T€

120 T€

Im Bezirksamt besteht Konsens darüber, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe 2016 - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und die Weiterführung der Maßnahmen in den Folgejahren vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit und aktueller politischer Schwerpunktsetzungen zu gegebener Zeit neu zu bewerten ist.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine immer größere Bedeutung zu. So haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche möglich. Dies gilt auch für die Jugend- und Sozialhilfe. Die für die Abteilungen Jugend und Gesundheit sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential des Haushalts zu verhindern.             


4.                      Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titel-ansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2015-2019 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Für zwei dieser Baumaßnahmen (Clay-Schule und Leonardo-da-Vinci-Schule) haben sich Verschiebungen im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen ergeben, so dass für diese Mittel der gezielten Zuweisung erst ab 2017 vorgesehen sind. Um die Planungen dieser beiden Maßnahmen weiterführen zu können, werden durch den Bezirk für das Haushaltsjahr 2016 Bauvorbereitungsmittel i.H.v. 2.500 T€ veranschlagt.

Zudem ist auffällig, dass für die Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung Jahresraten ausgewiesen sind, die zum Teil deutlich unter den vom Bezirk angemeldeten Beträgen liegen:

 

Gesamt-kosten
(T€)

2016
(T€)

2017
(T€)

2018
(T€)

2019
(T€)

Clay-Schule

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

39.930

3.000

3.000

3.000

12.000

SenFin-Revision

39.930

0

2.000

4.000

5.000

Differenz

0

-3.000

-1.000

1.000

-7.000

Campus Rütli

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

25.550

6.000

5.000

5.000

4.550

SenFin-Revision

25.550

5.000

5.000

5.000

4.000

Differenz

0

-1.000

0

0

-550

Leonardo-da-Vinci-Oberschule

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

29.848

4.000

8.000

12.000

3.000

SenFin-Revision

29.848

0

2.000

4.000

4.000

Differenz

0

-4.000

-6.000

-8.000

1.000

Das Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen ist im gesamtberliner Kontext zu betrachten. Ihm liegen neben der derzeitigen Planungstiefe der genannten Maßnahmen insbesondere die Inhalte der überbezirklichen Dringlichkeitsliste der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu Grunde.

Die Absenkung der Jahresraten führt jedoch nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit gegenüber der Bauplanung, da die Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Finanzen weiterhin gesichert ist. Dies umfasst auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, sofern diese bei erfolgter Ausschöpfung der Jahresraten für einen kontinuierlichen Baufortschritt zusätzlich benötigt und die anerkannten Gesamtkosten hierbei nicht überschritten werden.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.355 T€ für die Haushaltsjahre 2016/2017 als pauschale Zuweisung erhalten. Hiervon werden in 2016 für die Mitfinanzierung des Baus des Familienzentrums auf dem Campus Rütli 1.500 T€ eingesetzt. Für 2017 verringern sich im Ergebnis der geprüften Bauplanungsunterlagen und der daraus folgernden regelgerechten Veranschlagung die Kosten für zwei Tiefbaumaßnahmen um insgesamt rd. 485 T€. Hiervon stellt der Bezirk rd. 430 T€ zur geplanten Mitfinanzierung der Neubaumaßnahme Clay-Schule bereit, der verbleibende Betrag wird an zentraler Stelle (Kapitel 4500) veranschlagt.


5.                      Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2014 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten externen Produkte.

6.                      Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses einheitlich für 105 Pflichtprodukte. Die relevanten Angaben für diese und weitere 10 optionale Produkte sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine ausführliche produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,
Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,
§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen: (hinterlegt als PDF in Allris)

  • Doppelhaushaltsplan 2016/2017
  • Investitionsplanung 2015-2019
  • Baumittelliste 2016/2017

 

 

 

Berlin-Neukölln, den 20. August 2015

 

 

 

Dr. Giffey
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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