Drucksache - 1313/XIX  

 
 
Betreff: Ausschilderung Späthstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUWirtschaft
  Mahlo, Klaus-Peter
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
05.07.2016 
34. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 02.06.2015
2. Version vom 24.06.2015
3. Version vom 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Ausschilderung der Späthstraße in Richtung der alten Brücke auf fehlende Verkehrsschilder zu überprüfen und die Ausschilderung gegebenenfalls zu vervollständigen. Insbesondere ist dabei auf fehlende Verkehrsschilder betreffend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu achten.

 

Begründung

Die Späthstraße ist in Richtung Norden ab der Einmündung des Grunling-Weges mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde ausgeschildert, während in die entgegengesetzte Richtung ein Verkehrszeichen zur Regelung der zulässigen Höchtsgeschwindigkeit fehlt und mithin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde zulässig ist. Soweit die unterschiedliche Beschilderung der beiden Fahrtrichtungen nicht begründet und erforderlich ist, ist eine einheitliche Regelung anzustreben. Dabei erscheint eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde angemessen.

 

 

 
 

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