Drucksache - 1307/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss für zwei soziale Erhaltungsgebiete

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
23.06.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.07.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
VzK SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Aufstellungsbeschlüsse für die vorgesehenen zwei

sozialen Erhaltungsgebiete Reuterplatz und Schillerpromenade zu erlassen.

 

 

Begründung:

Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, nach § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen, das BA zu ermächtigen, die Entscheidung über der bezirklichen Planungsabsicht widersprechende Bauvorhaben für einen Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen.

Dies gilt bezüglich baulicher Veränderungen und insbesondere für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

 

____

Entsprechend der Beschlüsse hat das Bezirksamt für das Quartier Reuterkiez und das Quartier Schillerkiez die notwendigen Voruntersuchungen durchgeführt, um festzustellen, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Einführung von Milieuschutz in diesen Bereichen vorliegen. Die Untersuchungen durch das Büro LPG haben ergeben, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

Aufgrund dessen, dass es der personellen Vorraussetzungen für die Umsetzung des Milieuschutzes bedurfte, jedoch noch kein Personal zur Verfügung stand, hat das Bezirksamt sodann im Februar 2016 zwei Aufstellungsbeschlüsse einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für beide Gebiete gefasst. Der Gesetzgeber hat gem. § 172 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, nach einem Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungs-verordnung Vorhaben bis zu 12 Monate zurückzustellen. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Erhaltungsziele durch solche Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden.

 

Die konkreten Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs wurden für beide Gebiete nunmehr am 28. Juni 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und sind am 29. Juni 2016 in Kraft getreten.

 

Das Bezirksamt sieht damit die Beschlüsse als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den          . Juli 2016

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBlesing

Bezirksbürgermeisterin            Bezirksstadtrat

 
 

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