Drucksache - 1091/XIX  

 
 
Betreff: Freihaltung einer Radverkehrsanlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.11.2014 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Entscheidung
07.01.2015 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.07.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde  hat die Anordnung zur Markierung am 12.05.2015 gefertigt. Das Straßen- und Grünflächenamt hat eine entsprechende Firma beauftragt. Die Fahrbahnmarkierungen wurden mittlerweile getätigt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

Antrag vom 05.11.2014

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Auffahrten zum Radweg im Verlauf der Straße „Grüner Weg“ in Britz durch geeignete Maßnahmen des Tiefbauamtes (Fahrbahnmarkierungen) von parkenden Autos freizuhalten.

Begründung:

Am frisch sanierten Radweg sind für Radfahrer durch Bordsteinabsenkung kleine Auf- und Abfahrten gegenüber der Einmündung des Zaunkönigswegs eingerichtet worden. Trotz des Parkverbots gemäß § 12 StVo, Punkt 5, ist der Bereich der Absenkung meistens zugeparkt. Autofahrer nehmen die Bordsteinabsenkung vermutlich nicht wahr. Der Bereich könnte ähnlich wie bei der 100 m weiter östlich liegenden Auffahrt am Rotschwanzweg mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein, damit das Parkverbot beachtet wird.

 

 
 

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