Drucksache - 1054/XIX  

 
 
Betreff: Lichtzeichenanlage für Fußgänger*innen in der Lahnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
04.11.2014 
22. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
VzK SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das für die Dauer der Bauarbeiten zur Verlängerung der Autobahn A 100 zusätzlich zu der bestehenden Mittelinsel in der Lahnstraße Höhe Niemetzstraße eine Bedarfs-Lichtzeichenanlage für Fußgänger*innen installiert wird, sodass Fußgänger*innen die gefahrlose Querung der Lahnstraße ermöglicht wird.

Begründung:

Durch die Umleitungen aufgrund der Bauarbeiten zur Verlängerung der Autobahn A 100 staut sich der Verkehr in der Lahnstraße in Richtung Karl-Marx-Straße mitunter bereits vor der Niemetzstraße und auch die in Richtung Grenzallee führende Fahrbahn ist durch den Umleitungsverkehr stark belastet. Die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln des sich gegenüber der Einmündung der Niemetzstraße befindlichen Gewerbehofes erfolgt durch Busse  in der Lahnstraße. Auf dem Gewerbehof befindet sich u.a. eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen. Die dort beschäftigten Mitarbeiter*innen haben angesichts des erheblich angewachsenen Verkehrs erhebliche Schwierigkeiten, die Lahnstraße zu queren. Die an dieser Stelle ursprünglich vorgesehene und bereits aufgestellte Lichtzeichenanlage wurde zwischenzeitlich wieder abgebaut und an die Einmündung der Mierstraße in die Lahnstraße verlegt.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses obliegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Das Bezirksamt hat sich bei der VLB für die Durchführung des Beschlusses eingesetzt. Die VLB hat die Anregung jedoch nicht aufgegriffen.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 01.09.2016

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

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