Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1054/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das für die Dauer der Bauarbeiten zur Verlängerung der Autobahn A 100 zusätzlich zu der bestehenden Mittelinsel in der Lahnstraße Höhe Niemetzstraße eine Bedarfs-Lichtzeichenanlage für Fußgänger*innen installiert wird, sodass Fußgänger*innen die gefahrlose Querung der Lahnstraße ermöglicht wird. Begründung: Durch die Umleitungen aufgrund der Bauarbeiten zur Verlängerung der Autobahn A 100 staut sich der Verkehr in der Lahnstraße in Richtung Karl-Marx-Straße mitunter bereits vor der Niemetzstraße und auch die in Richtung Grenzallee führende Fahrbahn ist durch den Umleitungsverkehr stark belastet. Die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln des sich gegenüber der Einmündung der Niemetzstraße befindlichen Gewerbehofes erfolgt durch Busse in der Lahnstraße. Auf dem Gewerbehof befindet sich u.a. eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen. Die dort beschäftigten Mitarbeiter*innen haben angesichts des erheblich angewachsenen Verkehrs erhebliche Schwierigkeiten, die Lahnstraße zu queren. Die an dieser Stelle ursprünglich vorgesehene und bereits aufgestellte Lichtzeichenanlage wurde zwischenzeitlich wieder abgebaut und an die Einmündung der Mierstraße in die Lahnstraße verlegt. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses obliegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Das Bezirksamt hat sich bei der VLB für die Durchführung des Beschlusses eingesetzt. Die VLB hat die Anregung jedoch nicht aufgegriffen.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 01.09.2016
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin
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