Drucksache - 0742/XIX  

 
 
Betreff: Separate Abbiegerampel in LZA Buckower Damm/Mohriner Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/FinWi
  Buschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.10.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
03.12.2013 
16. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.01.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Berliner Verkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass in der LZA Buckower Damm/ Mohriner Allee für das Linksabbiegen aus dem Buckower Damm in die Mohriner Allee, von Süden kommend in Fahrtrichtung Westen eine separate, extra geschaltete Ampel installiert wird.“

 

Mit Schreiben vom 07. Juli 2014 teilte die zuständige Verkehrslenkung Berlin mit, dass an dieser Stelle bereits eine Prüfung der Kreuzung im Rahmen der Verkehrsunfallkommission durchgeführt und die Kreuzung im Ergebnis als Unfallhäufungsstelle wahrgenommen wurde. Insoweit hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt –Verkehrslenkung Berlin im September 2013 beschlossen, die Linksabbieger künftig getrennt zu signalisieren. Einen Zeitpunkt der Umsetzung kann die Zentrale Straßenverkehrsbehörde jedoch noch nicht benennen, da die LZA an der dortige Kreuzung umfangreich umgebaut werden muss. Dies bedeutet einen hohen Planungsaufwand und einen entsprechenden Planungsvorlauf, der zeitlich noch nicht eingegrenzt werden kann. Dennoch steht die Kreuzung im Fokus, so dass zum gegebenen Zeitpunkt die LZA entsprechend des Antrages signalisiert wird.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

 

 

 

 
 

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