Drucksache - 0662/XIX  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2014/2015 (Doppelhaushalt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinLINKE
Verfasser:BzBm BuschkowskyLicher, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
02.09.2013    16. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
17.09.2013    17. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.08.2013
2. Version vom 21.08.2013
6. Version vom 17.09.2013
Änderung 3306
Änderung 3910
Änderung 3930
Änderung 4200
Änderung Vorlage S_4
7. Version vom 17.09.2013
Anlage BVV18_09_2013 Drs 662

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

1

 

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2014 und 2015 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2014

2015

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

755.419.400 €

771.269.400 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen:

1.100.000 €

1.100.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

747.697.400 €

759.047.400 €

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

747.686.400 €

759.036.400 €

 

 

 

Investitionen - Einnahmen:

7.722.000 €

12.222.000 €

 

 

 

Investitionen - Ausgaben:

7.733.000 €

12.233.000 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionen:

 

1.100.000 €

 

1.100.000 €

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2014 und 2015.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 (bis 2013 Kapitel 5950) fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderung der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln umzusetzen.

 

Begründung:

 

1.                      Allgemeines

1.1.               Aufstellungsverfahren
Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.             

Der finanzielle Handlungsrahmen den der Bezirk Neukölln und auch die anderen Bezirke zur Verfügung haben, ist weiterhin den anspruchsvollen Konsolidierungsnotwendigkeiten des Berliner Haushaltes unterworfen. Die Aufstellung des Haushalts 2014/2015 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Mehreinnahmen möglich. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass vom Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und sachbezogene Änderungen beschlossen werden. Insoweit empfiehlt sich eine entsprechende Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses redaktionelle und zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.             

Aus Ankündigungen der Koalitionsparteien ist zu entnehmen, dass den Bezirken durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin rd. 25 Mio. € über die ursprüngliche Zuweisung hinaus zur Verfügung gestellt und die Erhöhung der Veranschlagungsleitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung um die zusätzlichen Mittel für Schulanlagensanierung sowie Beseitigung von Winterschäden und Sicherstellung der Infrastruktur zurückgenommen werden sollen. Behält die Senatsverwaltung für Finanzen den bisherigen Verteilmechanismus bei, bedeutet ersteres für den Bezirk Neukölln eine weitere Mittelzuweisung i.H.v. ca. 2,1 Mio. €. Im Entwurf des vorgelegten Haushaltsplans ist dieser Betrag bereits eingeplant und bisher als pauschale Mehreinnahme veranschlagt. Die Absenkung der genannten Leitlinien um 4,8 Mio. € ist ebenfalls berücksichtigt. Die bestehenden bezirklichen Schwerpunktsetzungen sind fortgeführt und zusätzlich Mittel für die Instandsetzung von Spielplätzen, Radwegen, Grün- und Sportanlagen sowie Hochbaumaßnahmen veranschlagt. Im Ergebnis werden hierdurch die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhaltung bei Anwendung des Berechnungsmodells der Vorjahre um rd. 1,6 Mio. € überschritten.             

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2012/2013 verändert. Mit Beginn der 19. Wahlperiode gilt ein geändertes Bezirksverwaltungsgesetz, welches die Verwaltungsstrukturen aller Berliner Bezirke vereinheitlicht hat. Diese spiegeln sich im vorliegenden Haushaltsplanentwurf in einer veränderten berlineinheitlichen Kapitalstruktur wider. Der Vorbericht des Haushaltsplans enthält eine Übersicht der Kapitelveränderungen.             

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die übrigen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen aus dem Aufstellungsrundschreiben und aus weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr.64/13 vom 17.05.2013 und 28.05.2013 eingehalten. Auf die wesentlichen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird besonders hingewiesen. Dazu wird auf die Fundstelle im Hausnetz-Verzeichnis verwiesen:              

I:\Steuerungsdienst\FB_Finanzen\Haushalt\HaushaltsPlan\2014_2015\4_HHPl-Entwurf_BA-Beschluss_BVV-Vorlage

Die Ansätze der beiden Planjahre sind in der Regel identisch, Abweichungen sind erläutert.             

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2012. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2015 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2013 werden in den Haushalt übernommen. Gegebenenfalls betroffene Bereiche der politischen Schwerpunkte werden angepasst. Auf Satz 4 aus Absatz 2 dieser Tz. 1.1. wird noch einmal hingewiesen.             
 

1.2.               Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks
Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind, soweit möglich, weitestgehend sachbezogen umgesetzt; dies im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten, um in der Diskussion mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Haushaltswirtschaft mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren zu können.               Dabei ist von den Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen, wie in Tz. 3.1. noch einmal dargelegt, abgewichen worden.             

Das Bezirksamt hat sich entschieden, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des vorletzten Jahres (2012) als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 festzulegen. Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf der erwarteteten Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäquivalente (VZÄ). Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ist-Werten des Jahres 2012 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.              

Besonders ist im Haushaltsplan 2014/2015 der Bedarf an Bauvorbereitungsmitteln zu berücksichtigen. Von der Senatsverwaltung für Finanzen ist üblicherweise vorgesehen, diese aus der zur Verfügung gestellten Globalsumme zu finanzieren. Für die Bauvorhaben CR², Clay- und Leonardo-da-Vinci-Schule werden für das Jahr 2014 insgesamt 1,5 Mio. € benötigt. Diese Größenordnung lässt sich aus der Zumessung nicht finanzieren, so dass mit der Senatsverwaltung für Finanzen bereits zur Aufstellung 2012/2013 eine gesonderte Regelung getroffen wurde. Für die genannten Bauvorhaben sind in der Investitionsplanung Mittel veranschlagt, die vollständig durch eine gezielte Zuweisung ausfinanziert werden. Hierzu zählen auch die veranschlagten Bauvorbereitungsmittel. Allerdings sind diese Mittel erst in den Jahren 2015 und 2016 verfügbar. Die Finanzierung der benötigten Mittel erfolgt gemäß Verabredung mit der Senatsverwaltung für Finanzen durch Bildung einer pauschalen Mehreinnahme, welche zum Jahresabschluss nicht ausgeglichen wird. Der somit entstehende Negativvortrag wird in die folgenden Jahre verlagert. Systemkonform geht der Bezirk daher mit Bauvorbereitungsmitteln in Vorleistung, die mit Beginn der Baumaßnahme aus den dann zur Verfügung stehenden Zuweisungen für Investitionen in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 ausgeglichen werden. Ob und in welcher Höhe Bauvorbereitungsmittel in 2015 benötigt werden, ist derzeit noch offen. Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt ein Fehlbetrag, der im Entwurf dieser Haushaltsplanung in Form einer pauschalen Mehreinnahme im Kapitel 4500 dargelegt wird.              

   2014   2015
Zu bildende pauschale Mehreinnahme: 3.840.000 € 9.980.000 €

Wie bereits unter T.z. 1.1 dargelegt, ist eine finanzielle Besserstellung der Bezirke avisiert, wobei der Bezirk Neukölln mit einer Aufstockung von ca. 2,1 Mio. € rechnet. Die vorerst zu bildende pauschale Mehreinnahme würde sich somit entsprechend reduzieren. Für das Jahr 2014 wäre das verbleibende Defizit ohne die Gegenfinanzierung der Bauvorbereitungsmittel quasi aufgelöst. Für das Jahr 2015 verbleibt ein Defizit i.H.v. 7.841.000 €  Dieses wird sich in Erwartung eines positiven Jahresergebnisses 2013 reduzieren. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen in Tz. 3.1.2. Absatz 2 wird verwiesen.             

 

2.                      Einnahmen

Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2012 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden. Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist. Als erwartete Erlösbeteiligung aus den Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfonds ist eine Einnahmeerwartung von 0,5 Mio. € zugrunde gelegt. Im Vergleich zu den Verkaufserlösen des Jahres 2012 (2,1 Mio. €) ist dieser Wert zwar zurückhaltend aber in Anbetracht der  Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes als realistisch einzuschätzen. Zudem ist im Jahr 2014 das positive Ergebnis des Jahres 2012 i.H.v. 8.703 T€ eingestellt.             

 

3.                      Ausgaben

3.1.               Verwaltungshaushalt
Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke, wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median = Zuweisungspreis“ folgt.             

Die Summe aller bezirklichen Globalsummen ist durch den von der Senatsverwaltung für Finanzen fortgeschriebenen und vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Plafond gedeckelt. Das zugewiesene Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2014 rd. 451 Mio. € von einer Gesamtzuweisung i.H.v rd. 584 Mio. €. Für das Jahr 2015 beträgt das Produktsummenbudget z.Z. rd. 458 Mio. € und die Gesamtzuweisung rd. 592 Mio. €.             

Das Bezirksamt hat auf der Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme, wie bereits unter Tz. 1.2. dargelegt, die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben.             

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirken, wie in der Tz. 1.2. Absatz 1 beschrieben, Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben. Darüber hinaus wurden, wie in den vergangenen Jahren Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Die folgende Darstellung stellt die vorgegebenen Leitlinien und Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen den veranschlagten Beträgen gegenüber.             
 

 

Vorgabe und Berechnungen der SenFin

in T€

Veranschlagung


in T€

Leitlinien

2014

2015

2014

2015

Lehr- und Lernmittel

3.343 T€

3.343 T€

3.463 T€

3.475 T€

Hochbauunterhaltung
- ohne zusätzliche Mittel

10.577 T€

10.577 T€

11.767 T€

11.767 T€

Hochbauunterhaltung
- zusätzliche Mittel
  Schulanlagensanierung

3.019T€

3.019 T€

0 T€

0 T€

Tiefbauunterhaltung
- ohne zusätzliche Mittel

2.222 T€

2.222 T€

2.622 T€

2.622 T€

Tiefbauunterhaltung
- zusätzliche Mittel
  Winterschäden und
  Infrastruktur

1.731 T€

1.731 T€

0 T€

0 T€

Ausbildungsmittel

1.223 T€

1.219 T€

1.223 T€

1.219 T€

Teilbudgets der Transferausgaben

 

 

 

 

Hilfen in bes. Lebens-lagen (ohne KraHi)

108.445 T€

112.122 T€

108.064 T€

112.122 T€

Krankenhilfe (Soz)

10.609 T€

10.706 T€

10.609 T€

10.706 T€

Hilfen zur Erziehung

47.312 T€

47.312 T€

47.312 T€

47.312 T€

Kindertagesbetreuung

99.377 T€

100.507 T€

99.377 T€

100.507 T€

Tagespflege

2.538 T€

2.538 T€

2.538 T€

2.538 T€

Psychiatrie-Entwicklungs-Programm

1.197 T€

1.215 T€

1.196 T€

1.214 T€

Kommunaler Finanzierungsanteil am JobCenter

8.560 T€

8.737 T€

8.561 T€

8.737 T€

Bildung und Teilhabe

1.777 T€

1.865 T€

1.778 T€

1.865 T€


Für die Lehr- und Lernmittel sowie Hoch- und Tiefbauunterhaltung (ohne zusätzliche Mittel) liegen die veranschlagten Beträge über den Vorgaben. Die abweichende Veranschlagung der zusätzlichen Mittel für Hoch- und Tiefbauunterhaltung wurde bereits in Tz. 1.1. Absatz 3 erläutert. Zudem werden für das Jahr 2014 Personalmittel i.H.v. 380 T€ aufgrund eines deutlichen Stückkostenvorteils aus dem Teilbudget der Hilfen in besonderen Lebenslagen gegenfinanziert, weshalb eine Veranschlagung unterhalb des Teilbudgets erfolgt. Hintergrund ist der befristete Einsatz von zusätzlichen Fallmanagern zur weiteren Senkung der Transferausgaben und Erfüllung der Zielvorgaben aus der Zielvereinbarung im Fallmanagement.              
 

3.1.1.         Personalausgaben


Die Ausgaben für das Personal (ohne  Kapitel 3960 vgl. Tz. 3.1.3.) sind im Bezirkshaushalt mit  76.036 T€ in 2014 und 76.684 T€ in 2015 veranschlagt. Bei der Bestimmung des Richtwertes im vorhergehenden Eckwertebeschluss wurden abweichend von den Vorjahren die Ist-Ausgaben zugrunde gelegt, um fortzuschreibende Sachverhalte ergänzt und zudem die erwartete Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäqivalente berücksichtigt. Ebenfalls berücksichtigt sind die Steigerungsbeträge des Tarifergebnisses 2012 und der Mindestanpassungsschritte 2013 bis 2015, der Besoldungserhöhung 2013 sowie die Lohndrift. Bei der Veranschlagung der Personalansätze war auch darauf zu achten, dass für die laufende Haushaltswirtschaft eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zu den Sachausgaben nicht mehr möglich ist.             
 

Entscheidend für die Veranschlagung der Personalausgaben ist der Beschluss Nr. 0541 des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses aus dem Haushaltsjahr 2012, der in seiner Anlage für den Bezirk Neukölln den Personalbestand mit 1611,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für die verbleibende Legislaturperiode bis 2016 festlegt. Diese Zielzahl ist identisch mit der von der SenFin ermittelten Ausgangszahl mit Stand Dezember 2011. Ausgangs- und Zielzahl des Bezirks enthalten die kommunalen Beschäftigten des JobCenters Neukölln. Somit ist jedes für das JobCenter ausgewiesene kommunale VZÄ ein VZÄ des Bezirks.

 

Im Beschluss  ist  auch dokumentiert, dass der Personalbestand des Bezirks Neukölln mit 156,6 VZÄ unter der Soll-Ausstattung im Bezirksvergleich lag und festgelegt, dass diese VZÄ-Anzahl jenen Bezirken gleichmäßig verteilt zu Gute kommt, die in diesem Bezirksvergleich zuviel Personal als VZÄ ausgewiesen haben. Der Beschluss legt auch fest, mit jedem Bezirk, dessen Personalbestand über der Soll-Ausstattung liegt, einen jährlicher Abbauplan (beginnend mit 2012) zu vereinbaren, dessen Einhaltung vom Bezirk zuzusagen ist. Für Neukölln greift diese Regelung nicht, die dafür vorgesehen Regularien insbesondere in Bezug auf die GE Jobcenter Neukölln (vgl. Tz. 3.1.3.) finden keine Anwendung.


Die Bezirksverwaltung Neukölln weist im Vergleich zu den anderen Bezirksverwaltungen weiterhin eine geringere Personaldichte in Relation zur Einwohnerzahl auf. In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU für die Legislaturperiode 2011-2016 wird diese Relation als Ausgangspunkt für eine „gerechte“ Personalausstattung beschrieben. Festzuhalten ist, dass diese ungleiche Personalausstattung, wie auch der Koalitionsvereinbarung zu entnehmen ist, auf unterschiedlichen Personalabbau zurückzuführen ist. Der Bezirk Neukölln hat in den letzten Jahren in diesem Bereich verstärkt zur Konsolidierung des Landeshaushaltes beigetragen. In einigen Fachbereichen ist die Personalausstattung abgesenkt und damit die Belastung der Mitarbeiterschaft bis an die Grenze der Verantwortbarkeit gestiegen. Eine weitere Reduzierung der Personalausstattung würde die Sicherstellung der bezirklichen Aufgabenerfüllung gefährden. Personalmittel wurden daher entsprechend der erwarteten Entwicklung der Vollzeitäqivalente veranschlagt, wobei die zum 31.12.2016 festgelegte und um Sondersachverhalte fortzuschreibende Zielzahl von 1611,7 VZÄ eingehalten wird.             
 

3.1.2.         Sachausgaben
Die Planung der Sachausgaben ist im Wesentlichen mit dem durch das Bezirksamt beschlossenen Grundsatz der Spiegelung der Ist-Ausgaben des Jahres 2012 erfolgt. Mit dieser Systematik der Haushaltsaufstellung bleiben die realisierten politischen Schwerpunktsetzungen der vergangenen Jahre erhalten. Im Entwurf des Haushalts 2014/2015 sind sie um weitere Maßnahmen ergänzt worden, zudem partizipieren die Bereiche an dem positiven Jahresergebnis 2012.
 

Schwerpunkte / Maßnahmen im Haushaltsplan 2012/2013              je

Musikschule

Stadtteilmütter

Mitmachzirkus

Schulstationen

Bibliotheken

Wachschutz an Schulen

Sprachförderung – Einkaufszentrum

Anschub Campus Rütli CR² (z.B. Quartiershalle)

Gesundheitsdienst (Erstkontakt Neugeborene)

Veranstaltungen Wirtschaftsförderung

Tierhaltung in der Hasenheide

Absenken der Fallzahlen im RSD auf 60

500.000 €

30.000 €

80.000 €

1.100.000 €

65.000 €

600.000 €

150.000 €

100.000 €

160.000 €

35.000 €

150.000 €

500.000 €

Schwerpunkte / Maßnahmen im Haushaltsplan 2014/2015              je

Aufstockung / Einrichtung Schulstationen

Zusätzliche Mittel Hochbau

Instandsetzung Spielplätze

Instandsetzung Radwege

Instandsetzung Grünanlagen

Beschaffungen Informationstechnik

Partizipation Ergebnis 2012 Abt. JugGes

Partizipation Ergebnis 2012 Abt. Soz

Partizipation Ergebnis 2012 Abt. BauNatBüD

Partizipation Ergebnis 2012 Abt. BiSchulkuSport

265.000 €

1.190.000 €

400.000 €

400.000 €

300.000 €

635.000 €

500.000 €

150.000 €

350.000 €

350.000 €


Sämtliche dieser Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen in Tz. 1.2 Absatz 6. Sollten die erwarteten Mehreinnahmen nicht fließen, sind auch die vorstehenden Schwerpunkte/Maßnahmen nicht zu realisieren.             

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt bei einer zunehmenden Beteiligung der Bezirke auch an Budgetüberschreitungen eine immer größere Bedeutung zu. Zudem haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass es in den vergangenen Jahren zu teilweise erheblichen Überschreitungen der hierfür zugewiesenen Mittel gekommen ist. Die Diskussionen im Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung in den vergangenen Haushaltsjahren führen im Gesamtergebnis zur der Erkenntnis einer unbedingten Haushaltsdiziplin. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche möglich. Dies gilt auch für die bisherigen Risikoträger in der Jugend- und Sozialhilfe. Die für die Abteilungen Jugend und Gesundheit sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein wiederkehrendes Gefährdungspotential des Haushalts zu verhindern.             

 

3.1.3.         Jobcenter Neukölln (JC) – Kapitel 3960 –
Zum derzeitigen Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung ist nicht mehr auszuschließen, dass der Bezirk Neukölln den Regularien der 10 Berliner Abbaubezirke unterworfen wird. Der bereits unter Tz. 3.1.1. angesprochene Hauptausschussbeschluss beschreibt unter Abschnitt II.2 mit der Überschrift Jobcenter „Da der Personalbestand in den Jobcentern beim Ausstattungsvergleich unberücksichtigt bleibt, kann eine Reduzierung in diesem Bereich nicht auf den vorgegebenen Personalabbau angerechnet werden.“ Für den Bezirk Neukölln gibt es weder eine Vorgabe zum Personalabbau, wie vorstehend ausgeführt, noch eine Vereinbarung dazu. Die kommunalen Mitarbeiter im JC waren und sind daher ein Modul der Personalplanung und -wirtschaft des Bezirks. Jede Veränderung von VZÄ, auch im kommunalen Teil des JC, hat direkte Auswirkungen auf die VZÄ-Gesamtzahl des Bezirks. Der Bezirk muss weiterhin entscheiden können, wie er seine knappen Personalressourcen einsetzt. Jeder Versuch die Abbauregeln auf den Bezirk zu übertragen wird zu einer Störung der Durchhrung einer für den Bezirk machbaren Personalwirtschaft und damit Sicherstellung seiner Aufgaben führen und wirkt im nachhinein als weitere Belastung der bisherigen vorausschauenden bezirklichen Personalpolitik

 

Im Jobcenter sind derzeit 175 Mitarbeiter/innen des Bezirks tätig. Die kommunale Beteiligung des Bezirks Neukölln lag und liegt immer noch über 15 %. Der Bezirk stellt sich in der Trägerversammlung seiner Verantwortung und trägt wesentlich durch sein Abstimmungsverhalten dazu bei, vorausschauend das JobCenter Neukölln personalseitig für seine Aufgabenerledigung professionell aufzustellen. Dabei wird es auch bleiben.

 

Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Neben den Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten der Bezirksverwaltung und den Erstattungen durch das Jobcenter enthält dieses Kapitel auch die Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und die vom Bezirk zu erstattenden Verwaltungskosten bezüglich des kommunalen Finanzierungsanteils in Höhe von 15,2% der Verwaltungsausgaben des Jobcenters.              
 

3.1.4.         Investitionen
Bei den Baumaßnahmen entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio. € hat der Bezirk jeweils 6.355.000 € für die Haushaltsjahre 2014/2015 als pauschale Zuweisung erhalten.             

Für drei Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung (Campus Rütli CR², Leonardo-da-Vinci-Schule und Clay-Schule) haben sich Verschiebungen des Baubeginns um jeweils 1 Jahr im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen ergeben, so dass der eigentliche Baubeginn im schlimmsten Fall dann erst ab 2015 (Campus Rütli CR², Leonardo-da-Vinci-Schule) bzw. ab 2016 (Clay-Schule) erfolgen wird. Letztere ist daher nicht im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 enthalten.             

Dem Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen liegen als wesentliche Aspekte die Inhalte der überbezirklichen Dringlichkeitsliste der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie die derzeitige Planungstiefe der genannten Maßnahmen zu Grunde.             

Durch die nicht mehr auszuschließende Verschiebung des Baubeginnes für den Campus Rütli sind 1.500.000 € der pauschalen Zuweisung, die in 2014 für die Finanzierung des Familienzentrums eingesetzt werden sollten, wieder frei verfügbar und wurden im Kapitel 4500, Titel 71901 - Pauschale Zuweisungen für Investitionen- veranschlagt.             

Um die Planungen dieser drei Maßnahmen weiter voranführen zu können, werden im Jahr 2014 Bauvorbereitungsmittel i.H.v. 1.500.000 € veranschlagt.             
 

4.                      Produktorientierter Haushalt

Die wieder beigefügte produktorientierte Darstellung zeigt auf, dass es trotz der bestehenden schwierigen Haushaltslage keine Einstellungen externer Dienstleistungen geben soll. Die umzusetzenden Konsolidierungsvorgaben führen zwar zwangsläufig zu verminderten Produktkosten, diese beruhen jedoch in der Regel nicht auf Mengenreduzierungen.

 

5.                      Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses einheitlich für 86 Pflichtprodukte. Diese und weitere Produkte sind im Vorbericht zusammengefasst erläutert. Einzelerläuterungen befinden sich zusätzlich bei den Produktdarstellungen im produktorientierten Haushalt.

 

6.                      Bürgerhaushalt

Der Bezirkshaushalt Neukölln wird erneut unter Beteiligung von interessierten Bürgern und Bürgergruppierungen erstellt. Die Beschlüsse des Bezirksamtes zu den Eckwerten und die aktuelle Arbeitsfassung standen im Internet (http://www.berlin.de) aber auch in den den Haushalt bearbeitenden Dienststellen für jedermann zur Verfügung. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde in multimedialer Form aufmerksam gemacht.              

Grundsätzlich ist es dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen möglich, über Anträge interessierter Bürger zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses zu bewirken.             

 

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz, Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin und §§ 11 – 33 der Landeshaushaltsordnung

 


Anlagen:

  • Doppelhaushaltsplan 2014/2015
  • Investitionsplanung 2013 - 2017
  • Baumittelliste 2014/2015

 

 

17.09.2013 Hauptausschuss

 

"Gutachten zu den Wirkungen des Milieuschutzes

 

Das Bezirksamt wird gebeten, eine externe Expertise exemplarisch für den

Reuterkiez in Auftrag zu geben, die eine Analyse erstellt, inwieweit die

Instrumente geeignet sind, einen weiteren Anstieg der Mieten wirksam zu

verhindern und günstigen Wohnraum zu erhalten.

 

Hierzu sind insbesondere konkrete Modernisierungsmaßnahmen,

Zweckentfremdungen und Umwandlungen seit dem 1.1.2012 zu analysieren.

 

Daher wird im Kapitel 4200 der Titel 54010 im Jahr 2014 um 10 000 Euro

zu Lasten des Titels 51900 im Kapitel 3306 erhöht."

 

 

 

17.09.2013 ÄA Linke Herr Licher

 

Zur Erlangung der vollständigen Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wird aus dem Bürgermeisterbüro eine/ein Mitarbeiterin/Mitarbeiter in das BVV-Büro abgestellt. Die Abstellung ist befristet bis zum Auslaufen der passiven Phase des Mitarbeiters in Altersteilzeit und der Neubesetzung der frei geworden Planstelle.

Dazu soll der Einzelplan 3300 in diesem Sinne geändert werden.

 

Begründung:

Seit dem Wechsel des Mitarbeiters von der aktiven in die passive Phase der Altersteilzeit Anfang 2012 ist das BVV-Büro kontinuierlich unterbesetzt. Durch den Wechsel von Mitarbeiterinnen und zusätzlich durch Krankheit wird die Arbeitsfähigkeit des BVV-Büros stark beeinträchtigt. Das hat zur Folge, dass die Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln davon betroffen ist.

 

 

17.09.2013 ÄA Herr Licher (Teil 2)

 

Änderungsantrag

Im Bezirkshaushalt werden in 2014 und 2015 jeweils zusätzlich 80 000 Euro für das IBBC e.V. - Interkulturelles Beratungs- und Begenungszentrum e.V. bereitgestellt. Das Geld ist zweckgebunden für die Ausweitung des Projektes zur Vorbereitung von jungen Männern und Frauen für eine Ausbildung in Pflegeberufen.

 

 

 

Begründung:

Derzeit gibt es ca. 2000 Jugendliche in Neukölln, die Leistungen vom Jobcenter Neukölln beziehen. Wenn es mit der Ausweitung des Projektes des Interkulturelles Beratungs- und Begenungszentrum gelingt, weitere Jugendliche auf die Ausbildung in Pflegeberufe vorzubereiten, wird damit aktiv dem Pflegenotstand entgegengewirkt. Weiter wird den Jugendlichen eine nachhaltige berufliche Perspektive eröffnet.

 

 
 

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