Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0648/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für das Grundstück Kanalstraße 8 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-61 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.
Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt hat für das Grundstück Kanalstraße 8 am 14. Juni 2013 eine Verlängerung der Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde am 9. Juli 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 200 veröffentlicht.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 5. Juni 2013 über die Verlängerung der Veränderungssperre 8-61/27 (Drucksache Nr. 0648/XIX) als erledigt an.
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