Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0610/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, von dem Paragraphen 9 in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) Gebrauch zu machen und die von den Wachschutzfirmen, mit denen das Bezirksamt insbesondere im Schulbereich zu tun hat, gemeldeten Personendaten durch Sicherheitsbehörden kontrollieren zu lassen.
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